Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen zur geplanten Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner Straße, südlich Thomas-Mann-Straße"  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: AWO Familienzentrum Pusteblume
Ort: Königsberger Straße 6, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Frau Kech erklärt anhand eines Lageplanes den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner Straße, südlich Thomas-Mann-Straße

 

 

Frau Kech teilt mit, dass es für den Bebauungsplan Nr. 10, 1. Änderung, keine ausgefertigte Satzung gibt, da die Unterschrift des damaligen Bürgermeisters fehlt.

Da die Satzungsausfertigung fehlt, ist nach Auskunft der Kreisplanung davon auszugehen, dass die Bebauungsplanänderung nicht wirksam ist. Eine Nachholung der Ausfertigung mit anschließender Bekanntmachung ist aufgrund des Alters des Planes nicht möglich.

Sie erklärt, dass angesichts der erfolgten Bekanntmachung vom 01.03.1979 die Gemeinde gehalten ist, den dadurch erzeugten Rechtsschein zu beseitigen. Dies kann nur durch ein Aufhebungsverfahren mit erneuter abschließender Bekanntmachung erfolgen.

Frau Kech teilt mit, dass die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung der Änderung im Dezember 2021 beschlossen hat.

Weiter erklärt sie, dass der B-Plan 10 1. Änderung viele einzelne Details für jedes Grundstück beinhaltet.  Aufgrund der Tatsache, dass alle Grundstücke im Geltungsbereich der 1. Änderung (mit Ausnahme des Spielplatz-Grundstückes) bereits bebaut sind, werden die Vorgaben seitens der Verwaltung und der Kreisplanung auch nicht mehr für erforderlich gehalten, so dass es nach deren Auffassung bei einer Aufhebung bleiben kann und keine neue Änderung für den Geltungsbereich zwingend in Kraft treten muss. 

Frau Kech berichtet, dass mit der Aufhebung der 1. Änderung der ursprüngliche B-Plan 10 wieder in Kraft tritt. Da die Vorgaben des ursprünglichen B-Plan 10 (wie z. B. die Möglichkeit einer Bebauung mit drei Vollgeschossen) nicht mehr zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen, wird sie dem Bauausschuss bei seiner Beratung unter TOP 8 empfehlen, zusätzlich zur Aufhebung der 1. Änderung des B-Plan 10 auch den B-Plan 10 für den Geltungsbereich der 1. Änderung aufzuheben. Abschließend erklärt Frau Kech, dass hiermit der Geltungsbereich dann unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB wäre. Hiernach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Im Anschluss werden Verständnisfragen der anwesenden Grundstückseigentümer und der Bauausschussmitglieder beantwortet. Frau Kech weist darauf hin, dass die Aufhebungen keinen Einfluss auf die jetzigen Bebauungen haben werden.