Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Grundstück nördlich der Belauer Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ein Hausbesitzer in der Belauer Straße strebt an, ein Flachdach aufzustocken. Der Kreis lehnte den Antrag ab, da sich das Dach nicht in die Umgebung einfügt. Hier spielen rein technische, nicht optische Betrachtungen eine Rolle.
Für das Gebiet Belauer Straße 2-10 oder 4-8 müsste ein Bebauungsplan erlassen werden, um die Bebauung zu ermöglichen. In der Nachbarschaft gibt es bereits Steildächer.
Es kann ein einfacher B-Plan erstellt werden (der z. B. lediglich Firsthöhe und Geschosse festlegt) oder ein qualifizierter (mit weiteren Kriterien). Für beide Varianten wäre ein vereinfachtes Verfahren möglich.
Über ein Bauleitplanen entscheidet die Gemeinde selbst in ihrer Planungshoheit. Es geht hier nicht um das gemeindliche Einvernehmen im Bauantragsverfahren. Nur durch einen Bebauungsplan kann die Grundlage für eine Genehmigung geschaffen werden.
Die Kosten für das Verfahren zur Erstellung des B-Plans trägt der Bauherr.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, für das Gebiet in der Belauer Straße einen Bebauungsplan zu erstellen. Der Umfang und die Kriterien sind in der Gemeindevertretung festzulegen. Die Kostenübernahme durch den Antragsteller muss sichergestellt sein.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0