Amt Bornhöved
 

Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich  

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2022/360/05GV Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Weidlich erläutert das informelle Rahmenkonzept für Solarenergie-Freiflächenanlagen anhand einer Präsentation. Die Präsentation wird der Sitzung als Anlage beigefügt.

 

Die Installation von Solarenergieanlagen ist nicht so stark durch das Land reglementiert wie die Installation von Windenergieanlagen.

Es gab mehrere rechtliche Änderungen Ende des letzten Jahres.

Diese Entwicklungen werden kurz dargestellt.

 

Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft wurden bisher noch nicht definiert. Der Begriff ist abzugrenzen von Vorbehaltsräumen.

Im Gemeindegebiet Schmalensee gibt es keine der in der Präsentation genannten restriktiveren Gebiete, auch keine Vorbehaltsräume.

Es gibt weitere Bedingungen, die in den jeweiligen Gemeinden abgewägt werden müssen und F-Plan-Änderungen nach sich ziehen können.

Es gibt nicht mehr das Erfordernis, bei großen Anlagen ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

 

Oberflächennaher Rohstoffabbau ist in der Gemeinde Schmalensee Thema für Sand-Kies-Rohstoffvorkommen und Sand-Kies-Rohstofflagerstätten. Lagerstätte bedeutet, dass ein wirtschaftlicher Abbau möglich wäre.

 

Das Konzept aufzustellen ist allein Sache der Gemeinde und kann nach einigen Jahren auch wieder angepasst bzw. die Größe der für PV-Anlagen designierten Flächen verändert werden.

 

Es gibt kein Verbot für PV-Anlagen unter Windkraftanlagen. Diese befinden sich allerdings in Vorranggebieten für i. d. R. maximal 20-25 Jahre. PV-Anlagen werden allerdings für 30-35 Jahre errichtet. Hierdurch können Konflikte entstehen, falls PV-Module neueren Windkraftanlagen weichen müssten. Dies bedarf einer genauen planungsrechtlichen Betrachtung.

Es sind lange Planungszeiträume zu bedenken.

Die Ausgestaltung der zukünftigen Kriterienkataloge ist noch nicht abzusehen.

 

Wegen vieler Knicks ist eine gute Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wichtig. Beispielsweise werden in Bornhöved Knicks versetzt, Redder errichtet und Knicks auf Ausgleichsflächen gepflanzt.

Die kleinsten Flächen, die für Investoren interessant sind, beginnen bei ca. 6-7 MWp Leistung.

Wenn es geeignetere Flächen als die Knickflächen gibt, wird die Naturschutzbehörde auch hierauf verweisen.

 

Die Erstellung eines Weißflächenkatasters könnte bis April 2023 abgeschlossen werden.

 

Archäologische Bedenken stehen PV-Anlagen laut archäologischem Landesamt in der Regel nicht entgegen. Die Rammpfähle sind 1,5m im Boden verankert. Es sollte dennoch eine Abstimmung erfolgen. Gegebenenfalls kann die Verankerung auch mit Streifenfundamenten erfolgen. Diese Bedenken lassen sich in der Bauleitplanung lösen.

 

Auswirkungen auf Wild können mit dem Hegering geklärt werden, um z. B. Wanderkorridore abzuklären. Die Jägerschaft wird dies vorgeben.

Die Einzäunung erfolgt hauptsächlich aus Sicherungs- und Versicherungsgründen, hier insbesondere zum Schutz der Leitungen.

Es können ggf. auch Korridore gebildet werden, um Wildwechsel zu ermöglichen.

 

Biologen sehen in der Regel Vorteile für PV-Anlagen, da diese gute Bedingungen für Bodenbrüter bieten.

 

Nahwärmenetze mit Solarthermie wären hier nicht gut geeignet. Heutzutage werden für Solarthermie eher Fernwärmenetze genutzt. Ausschließliche Nahwärmenetze befinden sich noch in den Anfängen.

 

Die Stromwegführung müsste nach Bornhöved erfolgen. Das dortige Umspannwerk kommt an seine Kapazitäten. Als Zwischenlösung werden häufig erfolgreich Zink- und organische Batterien an der Erzeugungsstätte eingesetzt, um die gewonnene Energie langsam in das Netz einzuspeisen. Die SH Netz AG zeigt sich träge im Netzausbau.

Es wäre auch eine Verwertung der Energie zur lokalen Wasserstofferzeugung denkbar.

 

Bei PV-Anlagen unter Windkraftanlagen sollte möglichst direkt auch ein Repowering-Konzept vorliegen, um zukünftige Störungen der beiden Energieerzeugungsarten zu vermeiden.

 

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit für Bürger-Solarparks. Dies erscheint für PV-Parks in Schmalensee nicht sinnvoll für Investoren. Für solche Interessenten sind eher gesonderte, kleinere Parks einzurichten.

 

Die Großanlagen werden nicht staatlich gefördert. Es gibt lediglich die Vergütung nach dem EEG.

 

Es müsste eine Gesamtbetrachtung für das Amt Bornhöved erfolgen, um z. B. den Export der Energie zu betrachten. Die anderen amtsangehörigen Gemeinden sind in den Planungen weiter, aber zurückhaltend in den bisher vorgesehenen Flächengrößen. Trotz der Netzeinspeisung gibt es Interesse der Investoren. Teilweise wurde bereits die Bereitschaft durch Investoren geäußert, ein Umspannwerk zu errichten.

Die Wasserstofferzeugung ist derzeit für Investoren und Unternehmen wegen ungewisser Zukunftsaussichten und hoher Investitionskosten nicht erste Priorität. Im Amtsbereich wäre eine Abfuhr nur über die Autobahn möglich.

Wasserstofferzeugung durch Solar- und Windenergie wird neuerdings ebenfalls priorisiert.

 

Im Anschluss an diese Präsentation und Fragerunde verabschieden sich Herr Pankow und Herr Lanzberg.

 

Die Beschlussvorschläge werden beraten. Es werden Meinungsbilder eingeholt, die sich geben Beschlussvorschlag II richten, aber für Beschlussvorschlag I in einer geänderten Fassung. Punkt 3 wird einvernehmlich so geändert, dass der Beschluss neutral für ein oder mehrere Investoren gilt. Zudem sollen nötigenfalls auch die Kosten für das Weißflächenkataster durch die Gemeinde übernommen werden, da die Erkenntnisse hieraus auf jeden Fall für die künftige Entwicklung der Gemeinde wichtig sind. Die Kosten werden kann eventuellen zukünftigen Investoren auferlegt.
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

 

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3.   Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächenanlagen davon abhängig, dass ein oder mehrere Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

Sollte kein Antragsteller bereit sein, die Kosten zu tragen, übernimmt die Gemeinde diese vorerst und wird sie zukünftigen Antragstellern auferlegen.

 

4. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch das Büro Prokom auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Eine Beauftragung ist mit den Antragstellern der Planung abzustimmen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1