Auszug - Zuschuss an den Turnverein Trappenkamp (TVT) wegen der Kegelsparte
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 23.05.2022 der Beschluss gefasst wurde, der Kegelsparte einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.500 EUR für das Jahr 2021 zu gewähren.
Für das Jahr 2020 wurde vom TVT ebenfalls ein Antrag auf Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.500 EUR gestellt.
Aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie (geringere Auslastung der Kegelbahn) und der gestiegenen Heizkosten sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass dem beantragten Zuschuss zugestimmt wird.
Die Mitglieder sind sich ebenfalls einig darüber, dass die Kegelsparte darum gebeten werden soll, ihre Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung zwecks Auslastungssteigerung auch über die Grenzen Trappenkamps hinaus zu erweitern um neue Mitglieder gewinnen zu können. Des Weiteren sollen mit der Werbung auch private Nutzer angesprochen werden.
Herr Schultz weist darauf hin, dass mit Vorliegen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ein erneuter Antrag auf Bezuschussung gestellt werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Dem Antrag des TVT auf Betriebskostenbezuschussung der Kegelsparte für das Jahr 2020 in Höhe von 1.500 EUR wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird die Kegelsparte aufgefordert ihre Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern um neue Mitglieder und private Nutzer zu gewinnen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0