Amt Bornhöved
 

Auszug - Informelles Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee Sachstandsbericht und ggf. Beschlüsse zu den Eignungsflächen  

Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2022/338/06GV Informelles Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stocksee
Sachstandsbericht und ggf. Beschlüsse zu den Eignungsflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll

Herr Weidlich erläutert den Sachverhalt mit einer Präsentation.

 

Es werden insbesondere noch folgende Punkte beraten.

 

-          Es muss kein Raumordnungsverfahren mehr durchgeführt werden.

-          Das EEG-Gesetz 2021/2023 wurde beschlossen.

  • An Autobahnen gilt bis zu einem Anstand von 200 m bzw. ab 2023 500 m Abstand für die Förderung.

-          Der Planungsansatz sollte zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept auf Basis der Identifikation der geeignetsten Potenzialflächen eingeleitet werden.

-          Das Rahmenkonzept soll verschiedene Projektansätze in einem konzeptionellen Zusammenhang bringen und die Entwicklung der Solar-Freiflächen-Standorte im Gemeindegebiet koordinieren.

-          Herr Weidlich führte bereits Gespräche mit dem Kreis Segeberg.

-          Die Flächen, die keine Möglichkeit für Solaranlagen bieten, bleiben unvendert.

-          Es gibt Abwägungsflächen mit besonderen Prüfungserfordernis. Abstandsflächen zu Solaranlagen betragen 150 m zu Wohnbebauung.

-          Bei Kiesabbau ist die Flächennachnutzung in der Regel vorgegeben. Aus Gesprächen mit dem Kreis ging hervor, dass Kiesabbauflächen ggf. auch teilweise als Acker genutzt werden können, wenn die verbleibende Fläche hochwertig kultiviert wird.

-          Obergrenzen für die Erzeugung erneuerbaren Energien.

  • Es wurden bisher 50 ha vorgeschlagen, ca. 4,4% der Gemeindefläche, schätzungsweise rd. 41 GWh/a.
  • Eine Erhöhung kann später noch beraten und beschlossen werden.

-          Wenn ein Vorhabenträger gewählt wird, entscheidet die Naturschutzbehörde über die Nachnutzung.

  • Die SolarWind Projekt GmbH hat die Idee, 17 ha Ackerflächen zur Nachnutzung mit Photovoltaikanlagen vorzusehen.
  • Die greentech projects GmbH würde die Nachnutzung von 22 ha vorsehen.
  • Alle vier bisherigen Flächen bieten 61 ha nutzbare Fläche (ca. 50 GWh/a). Eine dritte Variante bietet ca. 44 ha nutzbare Fläche (ca. 37 GWh/a).
  • Es besteht die Aussicht, dass alle vier Flächen genehmigt werden würden, da es sich um intensive Ackerfläche handelt. Photovoltaikanlagen entwickeln sich nach neueren Studien zu hochwertigen Lebensräumen für Kleintiere, Insekten, Vögel, etc.

-          Windkraftanlagen haben aufgrund der Landesvorgaben einen höheren Stellenwert und einen Vorrang vor Solaranlagen. Bei einem nach 25 Jahren nötigen Austausch müssten Photovoltaikanlagen mit einer Laufzeit von 25-35 Jahren möglicherweise weichen.

-          Der Abtransport der Energie bei den unterschiedlichen Varianten wird besprochen. Der Energietransport würde nach Bornhöved geleitet werden. Die Einspeisung kann nicht eine zu eins erfolgen, da die Kapazitäten in Bornhöved bald ausgereizt sind. Als Zwischenlösung werden an einigen Stellen bereits Batteriecontainer als Zwischenspeicher aufgestellt. Die Leitungen würden in jedem Fall unterirdisch ausgeführt werden. Es wird bereits überlegt, die Leitungen zusammenzuschließen, damit nicht jeder Vorhabenträger eigene Anlagen erreichten muss. Die Gemeinde ist an dieser Stelle aber nicht mit der Planung betraut bzw. von dieser betroffen, auch nicht kostenmäßig.

-          Die Gemeinde Nehmten ist noch nicht so weit mit ihrer Planung, da sie weitere Planungen abwarten wollte, bevor sie B-Pläne aufstellt.

-          Herr Weidlich wird einen Entwurf fertigen, womit in der Gemeindevertretung ein Beschluss gefasst werden kann.

-          Die Änderungen aus dem EEG 2023 werden keine besonderen Auswirkungen auf die Gemeinde haben.

-          Die Genehmigung für Photovoltaikanlagen läuft in der Regel für 25 Jahre mit der zweimaligen Option, um fünf Jahre zu verlängern. Es kann eine Rückbauverpflichtung mit hinterlegter Bürgschaft getroffen werden. Photovoltaikanlagen können zu einhundert Prozent abgebaut werden.

-          Es reicht, die Entscheidung für die Höchstgrenze auch im 1. Quartal 2023 zu treffen. Es gibt keinen Zeitdruck für die Gemeinde. Die Vorhabenträger müssten sowieso die Planungen in Nehmten abwarten.

-          Die Flächen könnten auch später noch erhöht werden, falls derzeit nicht alle Flächen in die Planung aufgenommen werden. Die Überarbeitung des Regionalplanes wird vermutlich noch zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.