Auszug - Kommunalwahl 2023 - Berufung von Mitgliedern des auf Amtsebene zu bildenden Gemeindewahlausschusses und Beschluss über die Höhe des entsprechenden Sitzungsgeldes
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Am 08.05.2023 findet die nächste Kommunalwahl statt.
- Der Amtsausschuss wählt gemäß § 12 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Mitglieder des auf Amtsebene zu bildenden Gemeindewahlausschusses. Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sind u.a. die Festlegung der Wahlbezirke, Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl (unabhängig von den jeweiligen Beschlüssen des Wahlprüfungsausschusses / der Gemeindevertretung).
- Weiterhin ist die Höhe des zu zahlenden Sitzungsgeldes pro Mitglied je Sitzung festzusetzen. Nach § 5 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) kann den Mitgliedern ein pauschaler Auslagenersatz in angemessener Höhe gewährt werden. Bei der letzten Kommunalwahl wurden 30,00 € ausgezahlt.
Beschlussvorschlag:
- Der Amtsausschuss bestimmt nachfolgende Person/en, als Wahlleiter bzw. als Beisitzer, sowie deren jeweilige persönliche Stellvertreter, für den Gemeindewahlausschuss
Gemeindewahlleiter: Thomas Kech, Gemeinde Gönnebek
Stellvertreter: Jan Gintel, Gemeinde Trappenkamp
sowie folgende Beisitzer:
1. Michael Dahlke, Gemeinde Bornhöved
2. Jörg Schulz, Gemeinde Bornhöved
3. Norbert Korbmacher, Gemeinde Bornhöved
4. Dirk Peter Bünn, Gemeinde Bornhöved
5. Johanna Kegel-Maier, Gemeinde Bornhöved
6. Jörg Coste, Gemeinde Gönnebek
7. Stefan Hammerich, Gemeinde Tensfeld
8. Dagmar Lehmann, Gemeinde Bornhöved
Als Vertreter:
Svenja Lutkat, Gemeinde Trappenkamp
Angelika Neumann, Gemeinde Trappenkamp
Edith Bronsard, Gemeinde Trappenkamp
Sylvia Christine Westendorf, Gemeinde Trappenkamp
- Die Höhe des zu zahlenden Sitzungsgeldes pro Mitglied je Sitzung wird auf 30 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis dafür:46 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0