Auszug - Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt/Finanzielle Auswirkungen:
Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe unterliegen gemäß §10 des Kommunalprüfungsgesetzes der Jahresabschlussprüfung. Gemäß Eigenvertriebsverordnung benennt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsprüfer dem Landrat des Kreises Segeberg, der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht beauftragt den Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung für das Jahr 2022.
Die Firma EEP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte die Prüfung für das Geschäftsjahr 2021 bei den Gemeindewerken durch.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Aufstellung des Prüfungsberichtes gibt es von Seiten der Gemeindewerke keine Beanstandungen. Die Verwaltung möchte der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg die Firma EEP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 vorschlagen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
die Firma
EEP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wrangelstraße 17 – 19
24937 Flensburg
als Wirtschaftsprüfer für die Wirtschaftsprüfung der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2022.
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Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0