Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und. ggfs. Beschlussfassung über die weitere Nutzung des Grundstückes Kronberg 5  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2022/225/02GV Beratung und. ggfs. Beschlussfassung über die weitere Nutzung des Grundstückes Kronberg 5
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anna-Lena GerthAktenzeichen:3.2
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Lütjens, Anna-Lena
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende stellt die zukünftige Nutzung des Grundstückes Kronberg 5 zur Diskussion.

 

Der Bürgermeister stellt daraufhin den Antrag das Grundstück als parkähnliche Fläche herzustellen (z.B. durch Anpflanzung von Bäumen, Anlegung einer Blühwiese, Aufstellung von Sitzmöglichkeiten und einem Pavillon).

 

Der Vorsitzende stellt einen Antrag das Grundstück zu teilen und als zwei ca. 500 m² große Baugrundstücke zu verkaufen.

 

Ansgar und Hans-Georg Kruse schlagen vor die Grundstücke ausschließlich für die Bebauung von Einfamilienhäusern zu verkaufen und das auch im Kaufvertrag festzuhalten. Ebenso sollte der Vertrag eine Klausel erhalten, dass die Bebauung innerhalb von zwei Jahren stattfinden muss. Anderenfalls würde das Grundstück zurück in den Besitz der Gemeinde gelangen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Das Grundstück liegt im Innenbereich der Gemeinde Bornhöved und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es besteht daher Baurecht gem. § 34 BauGB. Demnach muss sich ein Bauvorhaben u.a. von den Maßen in die umliegende Bebauung einfügen. Die umliegende Umgebung besteht nicht nur aus eingeschossigen Einfamilienhäusern. Es ist also davon auszugehen, dass auch der Bau anderer Gebäudearten rechtlich möglich wäre. Die Gemeinde kann per privatrechtlichen Vertrag jedoch nicht in das Baurecht eingreifen und Voraussetzungen für ein Bauvorhaben auf diesem Wege vorgeben. Das wäre lediglich durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes glich.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Bürgermeisters abzustimmen, da dieser mit Kosten für die Gemeinde verbunden ist.
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das Grundstück Kronberg 5 als parkähnliche Fläche (z.B. durch Pflanzung von Bäumen, Anlegung einer Blühwiese und Aufstellung von Sitzmöglichkeiten) herstellen zu lassen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0