Auszug - Anträge für Baumfällungen auf gemeindlichen Grundstücken
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung vom 16.02.2022 ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung über Baumfällungen im Gemeindegebiet entscheidet.
Es ist nun eine Aufstellung über notwendige Fällungen und Pflegemaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vom gemeindlichen Bauhof gefertigt worden, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Bürgermeister bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. die genehmigungspflichtigen Fällungen von abgängigen Bäumen durch die Verwaltung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen und die Fällungen der betroffenen Bäume, soweit möglich, durch den Bauhof erledigen zu lassen. Anderenfalls ist für die Fällung eine Fachfirma zu beauftragen.
2. Notwendige Pflegemaßnahmen (z.B. Totholzentfernung) zur Verkehrssicherungspflicht zu beauftragen. Diese Maßnahmen führt, soweit möglich, der Bauhof durch. Anderenfalls sind für Maßnahmen eine Fachfirma zu beauftragen.
3. Die Standorte und Baumarten für Ersatzpflanzungen werden vom Bürgermeister festgelegt. Die Ersatzpflanzungen sind entsprechend zu beauftragen. Die evtl. Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörden zur Qualität und der Größe der Pflanzen sind bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0