Amt Bornhöved
 

Auszug - Entwicklung eines Wohngebietes, B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Schmalensee hier: Sachstand und Beratung   

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2022/108/05GV Entwicklung eines Wohngebietes, B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Schmalensee
hier: Sachstand und Beratung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
  Bezüglich:
VO/2021/349/05GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Nach den Planentwürfen soll das neue Wohngebiet in drei Bauabschnitten entwickelt werden.

 

Anschließend übergibt er das Wort an Frau Jendrny von der Kreisplanung.

 

Diese erläutert die Einschränkungen im Planungsgebiet. Zum einen ermöglicht der landesplanerische Entwicklungsplan maximal 25 Bauplätze bis 2036 und zum anderen gibt es ein Geruchsgutachten, das wegen der Immissionen zu erheblichen Einschränkungen im Plangebiet führt. 

Demnach kann der 2. Bauabschnitt erst beginnen, wenn die vorhandene Silageplatte abgebaut wird. Davon sind auch die Grundstücke 22 bis 24 aus dem 1. Bauabschnitt betroffen. Diese sind mit einem Vorbehalt eingeplant, da die Immissionsbelastung aktuell noch zu hoch ist. Der 3. Bauabschnitt kann erst realisiert werden, wenn der Tierbestand des Grundstückseigentümers um 50 % reduziert wird.

Der Orientierungswert der Geruchsimmissionen liegt bei 10 %. Dieser Wert kann überschritten werden, da die Geruchsbelastung typisch für Schmalensee ist. Der Wert von 15 % darf allerdings nicht überschritten werden.

In dem Plangebiet ist westlich ein Bereich, in dem eine Wohnbebauung auch nach Reduzierung des Tierbestandes um 50% und Abbau der Silageplatte nicht möglich ist. Die Immissionswerte wären dort weiterhin zu hoch

 

Im 1. Bauabschnitt ist ein Wendehammer eingeplant. Dieser ist notwendig, damit die Abfallentsorgung ordnungsgemäß erfolgen kann. Sofern beim 2. oder 3. Bauabschnitt die geplante Ringstraße gebaut wird, könnte der Wendehammer zurück gebaut werden. Zusammen mit der anliegenden Grünfläche könnte ein weiterer Bauplatz oder eine größere Grünfläche entstehen.

Auf der Grünfläche wäre es möglich, eine Nutzung als Kinderspielplatz vorzusehen und/oder diese Fläche als Gemeinschaftsfläche zu nutzen.

 

In dem Plangebiet des 1. Bauabschnittes ist eine weitere kleinere Grünfläche. Diese könnte für ein Trafohäuschen, einen Hydranten oder einem öffentlichen Parkplatz, ggf. auch mit E-Ladestation genutzt werden.

 

Ein Entwässerungskonzept müsste zu gegebener Zeit erstellt werden. Es besteht die Möglichkeit straßenbegleitende Mulden einzubauen sowie Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen sowie die Abführung in eine bereits vorhandene und nahegelegene Regenrückhaltung nördlich des Plangebietes.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Jendrny die Zuwegung zu den Grundstücken 25 und 26 im. 2. Bauabschnitt. Hierbei handelt es sich um eine Zuwegung, die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ belegt ist und zum Gemeinschaftseigentum der beiden Grundstückseigentümer gehört. Alternativ könnte diese Zuwegung auch im Eigentum der Gemeinde bleiben. Diese wäre dann aber für die erforderliche Pflege und Unterhaltung zuständig.

 

Frau Jendrny erläutert die Baugrenzen und den Abstand von mindestens 8,5 Metern zum Schutzstreifen. Im Bereich der Grundstücke 10 bis 15 ist lediglich ein Abstand von 5 Metern eingezeichnet. Auf Nachfrage des Bürgermeisters erklärt Frau Jendrny, dass der verringerte Abstand von 5 Metern noch nicht mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen ist und es sich lediglich um einen Vorschlag ohne Rechtssicherheit handelt.

 

Eine Straßenanbindung im Süden ist nicht möglich. In der Planzeichnung ist allerdings im Süden eine Fußngerzuwegung eingezeichnet. Der Verlauf dieser Zuwegung, z.B. serpentinenartig oder mit einer Treppe, muss noch genau bestimmt werden.

 

Die Grundstücksgrößen von ca. 600 m² bis ca. 1.000 m² entsprechen den Wünschen der Interessenten. Hier hat die Landgesellschaft eine Abfrage durchgeführt.

 

Die Gemeinde hat zu gegebener Zeit festzulegen, ob lediglich Einzelhäuser oder auch Doppelhäuser zugelassen werden sollen. Auch die Wohneinheiten müssen festgelegt werden.

 

Ein Einwohner fragt, ob ein sozialer Wohnungsbau, der öffentlich gefördert wird, in Frage kommt. Dieser wäre für jüngere Einwohner und Senioren interessant. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass über diese Möglichkeit bereits nachgedacht wurde und es mehrere Umsetzungsmöglichkeiten gibt. Die Inanspruchnahme eines Investors r den Bau eines Mehrfamilienhauses o.ä. ist zu gegebener Zeit zu klären. In dem Zuge muss auch die Nahversorgung berücksichtigt werden.

 

Frau Jendrny erklärt, dass die Voruntersuchung des Archäologischen Landesamtes zwingend erforderlich ist. Diese wird voraussichtlich ¼ Jahr dauern. Eine alternative Begutachtung ist nicht möglich. Eine Hauptuntersuchung wird erst bei einem Befund relevant. Diese wird allerdings nicht notwendig, wenn die Gemeinde sich gegen eine Realisierung des Vorhabens entscheidet. 

 

Ein Einwohner meldet sich zu Wort und erklärt, dass es kostengünstiger wäre, wenn die Gemeinde einen Bagger sowie einen erfahrenen Fahrer für die Untersuchung stellen würde.

 

Dem Grundstückseigentümer soll kein Nachteil durch die Sondierungsarbeiten und die Zerstörung der Weidefläche entstehen. Die Gemeinde wird für die Kosten der Wiederherstellung aufkommen und entsprechende Finanzmittel einplanen. Es soll zu gegebener Zeit ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen werden, um den Grundstückseigentümer abzusichern.  

 

Das Gemeindevertretermitglied Griese, der zugleich auch Grundstückseigentümer ist, meldet sich zu Wort und erklärt, dass die Flächen des 2. und 3. Bauabschnittes zuerst nicht beprobt werden sollen, da diese auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verkauft werden.

Hier werden nochmal entsprechende Gespräche geführt, um eine erneute Beprobung dieser Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.

 

Auf Nachfrage eines Einwohners, ob es sich um ein Pauschalangebot für die Voruntersuchung handelt, wird diese bejaht.

 

Zudem ist eine landschaftspflegerische Untersuchung erforderlich, da die gut ausgebildeten Knicks und der artenreiche Steilhang voraussichtlich in der Gesamtheit gesetzlich besonders geschützt sind. Auch wegen der Einstufung als „Bereich von besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ ist diese Untersuchung erforderlich.

 

Der Bürgermeister wird in der Verwaltung das weitere Vorgehen und die Untersuchungstermine abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Das Baukonzept und der Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet östlich der Dorfstraße, nördlich der Straßen „Damsdorfer Straße“ und „Am Ringreiterplatz“, westlich des Grasweges, Teilfläche des Flurstücks 22 der Flur 4 sowie Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8, alle der Gemarkung Schmalensee werden genehmigt.

 

Die erforderlichen landschaftspflegerischen Untersuchungen und die Maßnahmen zur archäologischen Vorerkundung des Interessengebietes sind durchzuführen.


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Jendrny und verabschiedet sie.