Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden berichtet der Protokollführer, dass die Haushaltsgenehmigung für das lfd. Haushaltsjahr unspektakulär ausgefallen ist. Die Kommunalaufsicht hat ohne besondere Bemerkungen festgestellt, dass die Abschreibungen des vorvergangenen Jahres doppelt so hoch ausgefallen sind als im Planjahr. Dazu wird zu TOP 8 mehr berichtet.

Eine Kürzung bei den Verpflichtungsermächtigungen wurde nicht vorgenommen. Die Kommunalaufsicht hat allerdings den Höchstbetrag der Kredite um etwas unter 10 % von rd. 6,6 Mio. EUR auf 6 Mio. EUR gekürzt. Einschränkungen bei der Haushaltsausführung sind dadurch nicht zu erwarten, weil die Umsetzungsquote der geplanten Investitionen keine 60 % erreichen wird. So sollte z. B. mit einer Sanierung/Erweiterung des Sportlerheims in diesem Jahr nicht begonnen werden, weil dafür eine Förderung nach dem Förderprogramm „GAK“glich ist (Förderquote = 65 75 %). Um dazu einen Förderantrag stellen zu können, wird jedoch noch ein Nachtrag zum IEK empfohlen, damit dieses als Ortskernentwicklungskonzept anerkannt werden kann (weitergehende Begründung und Priorisierung von Maßnahmen). Mit dem Nachtrag durch die BIG und einem anschließenden Förderantrag mit Entscheidung darüber wird vor Ende des Jahres nicht gerechnet.

Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass der TVT gerne hätte, dass die Gemeinde einen Bauantrag für die Baumaßnahmen am Sportlerheim möglichst kurzfristig stellt. Vom Protokollführer wird dazu mitgeteilt, dass die Beschlusslage in der Gemeindevertretung dieses nicht zulässt, weil diese noch keine endgültige Entscheidung zu dieser Maßnahme beschlossen hat. Damit ist noch gar nicht endgültig festgelegt, wie die Baumaßnahme ausgeführt wird und steht dieses einem Bauantrag entgegen. Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass mit Maßnahmenbeginn ohne Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (oder Entscheidung über einen Förderantrag) eine möglicherderung auch verloren wäre.

 

Weiter trägt der Protokollführer vor, dass aus dem Kreditaufnahmebeschluss des Vorjahres in Kürze eine zweite Kreditaufnahme in Höhe von rd. 1,9 Mio. EUR erfolgen wird. Eine erste Tranche von rd. 1,1 Mio. EUR wurde bereits im Vorjahr aufgenommen. In diesem Zusammenhang werden auch die größten Investitionen des Vorjahres berichtet (Hubleiterwagen, Feuerwehrhaus, Erweiterung RHS, C-Sportanlage).