Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Vom Schulverbandsvorsteher wird berichtet, dass wegen der Erneuerung und Erweiterung eines Grundschulschulhofes, die ungeprüften Submissionsergebnisse vorliegen. Vom Protokollführer wird ergänzt, dass sich nach dem günstigsten Angebot die Gesamtkosten auf rd. 475.000 EUR belaufen und dass für diese Maßnahme im Haushalt 2022 insgesamt 349.000 EUR bereitgestellt sind. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke von rd. 126.000 EUR. Er vermutet, dass in dieser Summe die Kosten für den Umbau/die Erneuerung des Fahrradabstellbereichs zu einem neuen, hellen Bereich noch nicht enthalten sind. Sollten diese noch zusätzlich entstehen und ggf. weitere Nachträge erforderlich werden, können die Gesamtkosten leicht rd. 500.000 EUR erreichen (dann beträgt die Finanzierungslücke schon rd. 150.000 EUR). Weil der Maßnahmenträger ein alleiniger Schulträger und keine Gemeinde mit vielfältigen Aufgaben ist, regt er an, zu überdenken, ob die Maßnahme tatsächlich in dem geplanten Umfang durchgeführt werden soll, oder ob auf die bewilligten Förderungen im Zweifel verzichtet wird und die Maßnahme in einem kleineren Umfang ggf. ohne Förderung durchgeführt wird. Ursprünglich war einmal angedacht, dass der Schulträger für die Erneuerung dieses Schulhofes rd. 200.000 EUR Eigenmittel aufwendet und das grüne Klassenzimmer wird vermutlich nicht der große Kostenfaktor sein (dieses wird sich aber aus den vorliegenden Angeboten ergeben).

Der Verbandsvorsteher teilt dazu seine Einschätzung mit, dass das günstigste Angebot vermutlich nicht gewertet werden darf, weil dieses Lücken enthält und dann beim nächstgünstigsten Angebot die Grundkosten bereits bei über 500.000 EUR liegen.

 

In der folgenden Aussprache wird mitgeteilt, dass die Sventana Schule zwar ihr äeres Erscheinungsbild verbessern muss. Es wird aber auch die Auffassung vertreten, dass die vorliegenden Angebote die finanziellen Möglichkeiten des Schulverbandes übersteigen. Die Maßnahme sollte deshalb auf Grundlage der vorliegenden Planungen dahingehend überplant werden, dass die Gesamtkosten (Eigenmittel des Schulverbandes) 200.000 EUR nicht übersteigen, wobei an der Umsetzung des „grünen Klassenzimmers“ weitgehend festgehalten wird. Solch eine Maßnahmenänderung wird voraussichtlich dazu führen, dass die bewilligten Förderungen entfallen.

Im Übrigen wird Unmut über das beauftragte Planungsbüro geäert und soll die Zusammenarbeit mit diesem nach Möglichkeit beendet werden, wenn auch dann die vorhandenen Planungen weiter genutzt werden dürfen.

 

Hinweis der Verwaltung

Wenn die gegenüber den Fördergebern mitgeilte Gesamtmaßnahme erheblich verändert wird (was der Fall ist, wenn die Gesamtkosten um rd. 300.000 EUR gesenkt werden), sind die Fördergeber entsprechen zu informieren und wird die Förderung durch die AktivRegion Holsteins Herz (100.000 EUR) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen (Konzeptänderung ohne adäquaten Ersatz). Wenn aber der Investitionscharakter der Maßnahme erhalten bleibt, könnte evtl. die bewilligte Kreisförderung (50.000 EUR) zumindest teilweise weiterbestehen.

 

Der Protokollführer teilt ergänzend mit, dass die Deckung der entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen (beim Festhalten an der bisherigen Planung) durch einen Nachtragshaushalt erfolgen müsste, sofern diese nicht durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden können. Hierzu könnte sich die Erneuerung der Lüftungs-/Heizungsanlage der Schulsporthalle anbieten (die mit 950.000 EUR geplant ist), bzw. für diese Maßnahme eine zusätzliche Förderung erreicht werden kann (Kreissportverband mit einer Förderquote von etwa 12 14 %). Dazu teilt der Bauausschussvorsitzende mit, dass Einsparungen für diese Maßnahme ausgeschlossen werden (Preiserhöhungen im Baubereich). Darüber hinaus wurde im Bauausschuss aber auch besprochen, im Zuge der Erneuerung dieser Anlage auch die Beleuchtungsanlage der Sporthalle auf LED-Technik umzustellen, was die Gesamtkosten nochmals deutlich verteuern würde.

Dazu teilt der Protokollführer mit, dass in diesem Fall eine Nachtragssatzung unvermeidlich ist, weil der Schulverband dann nicht mehr über ausreichende Finanzmittel verfügt. Bei der Schulhoferneuerung wird keine finanzielle Entlastung eintreten. Von den eingeplanten Mitteln sollen zwar nur noch 200.000 EUR verbraucht werden, es entfällt aber vermutlich auch die eingeplante Förderung (349.000 EUR 150.000 EUR = 199.000 EUR) und somit tritt keine Ersparnis ein. Selbst wenn die eingeplanten Mittel für die Heizungs-/Lüftungsanlage auskömmlich sein sollten, wären die benötigten Mittel für die neue Baumaßnahme „Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik“ nicht vorhanden und müssten diese ggf. kreditfinanziert bereitgestellt werden.

 

Auf Nachfrage teilt der Protokollführer mit, dass von der Finanzabteilung der Amtsverwaltung für die Erneuerung der Lüftungs-/Heizungsanlage kein Förderantrag gestellt wurde, weil die dafür notwendigen Unterlagen dort nicht vorliegen, ob von der Bauabteilung eine externe Stelle mit der Stellung eines entsprechenden Förderantrags beauftragt wurde (wie bei der bewilligten Bundesförderung), ist dem Protokollführer nicht bekannt.

Herr Bajorat äerst sein Unverständnis und seine Verärgerung darüber, dass die Amtsverwaltung nicht in der Lage ist, Auskunft über einen möglichen Förderantrag Kreisförderung“ und den aktuellen Sachstand dazu zu geben und fordert er dazu eine schriftliche Stellungnahme der Amtsverwaltung. In diesem Zusammenhang erinnern die Anwesenden auch daran, dass der Schulverbandsversammlung eine Kopie des Bescheides der Bundesförderung seit Monaten vorgelegt werden soll. Dieses ist noch nicht erfolgt und soll dieses bis zur nächsten Sitzung der Schulverbandsversammlung nun nachgeholt werden.

 

Hinweis der Verwaltung

Ein Förderantrag für eine mögliche Förderung durch den Kreissportverband ist nach Auskunft der Bauabteilung noch nicht gestellt, weil wegen des hohen Arbeitsanfalls die erforderlichen Unterlagen noch nicht zusammengestellt werden konnten. Das externe Unternehmen (Bundesförderung für Lüftung) schlägt aber auch vor, keine Kreisförderung für diese Maßnahme zu beantragen, sondern für die Heizungsanlage ein neues Förderprogramm des Bundes mit einer Förderquote von 35 % zu nutzen. Der entsprechende rderantrag würde dort vorbereitet werden.

Nach der letzten Sitzung des Bauausschusses, in der eine Ausführungsänderung der Lüftungs- und Heizungsanlage und die Umstellung der Hallenbeleuchtung empfohlen wurde, ist eine kurzfristige Antragstellung auch nicht möglich (neue Kostenschätzung erforderlich). Für beide Maßnahmen ist wegen der bisherigen Förderpraxis des Kreissportverbandes dem Grunde nach eine Kreisförderung möglich. Wie angeführt wurde, ist das neue Förderprogramm des Bundes jedoch deutlich besser. Der Kreissportverband wird vermutlich erst im Herbst über neue Förderanträge entscheiden. Somit ist r einen rderantrag beim Kreissportverband keine Eilbedürftigkeit vorhanden.

r die Umstellung der LED-Beleuchtung ist auch einerderung über die Kommunalrichtlinie möglich (Förderquote 20 %) und die bewilligende Stelle (PTJ) empfiehlt, einen Maßnahmenbeginn fünf Monate nach Antragstellung einzuplanen. Da voraussichtlich bereits im Antragsverfahren ein Sachverständiger beteiligt werden muss, wird ein vollständiger Antrag bei der PTJ vor Mitte/Ende Juni nicht zu erwarten sein. Daraus folgt, dass ein Vergabeverfahren vor Mitte/Ende November nicht zu erwarten ist. Das hat natürlich zur Folge, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Maßnahmenbeginn „LED-Beleuchtung in 2022 erfolgt. Sollte dafür in diesem Jahr doch noch ein Maßnahmenbeginn erfolgen sollen (Auftragserteilung), wäre dafür in einer Nachtragssatzung eine Verpflichtungsermächtigung aufzunehmen.

 

Nach Schließung dieses Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen. Die anwesende Grundschulkoordinatorin wird allerdings von der Vorsitzenden als Sachverständige um Teilnahme gebeten.