Auszug - Vergabekriterien für die Grundstücksvergabe für das neue Baugebiet
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wurde vorgestellt.
In der letzten Bauausschusssitzung kam die Idee auf, dass Bürger*innen aus Bornhöved, die sich sozial engagieren einen Punkt Vorsprung bei der Bauplatzvergabe erhalten sollen. Dies fand im Bauausschuss keine Mehrheit. Es wurde daher ein Antrag über eine erneute Abstimmung gestellt. (siehe TOP 8.1)
Danach wurde über die ursprüngliche Vorlage aus Allris abgestimmt.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Vergabekriterien für das neu zu erschließende Baugebiet (B-Plan Nr. 25):
- Bei der Vergabe der Bauplätze für Einzel- und Doppelhausbebauung ist Bornhöveder Bürgern Vorrang zu gewähren.
- In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine verbindliche Baubindung von drei Jahren aufzunehmen.
- In den Grundstückskaufverträgen ist eine Verpflichtung für die Käufer aufzunehmen, die eine eigenwohnliche Nutzung für mindestens drei Jahre nach Bezugsfertigkeit beinhaltet.
- Bei Belegung eines Grundstücks für Einzel- und Doppelhausbebauung mit mehreren Bornhöveder Interessenten hat die Zuteilung durch ein Losverfahren stattzufinden.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0