Auszug - Grundsatzbeschluss über die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in der Rudolf-Ducke-Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Block trägt den Sachverhalt der Beschlussvorlage vor.
Der Bürgermeister erklärt, dass auch die Rudolf-Ducke-Straße im Sanierungsgebiet der Gemeinde liegt und deshalb bei einem Ausbau der Straße keine Anliegerbeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung erhoben werden. Sollte sich eine Wertsteigerung der Grundstücke durch die Umsetzung der Maßnahme aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ergeben, würden nach Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (voraussichtlich 2035) Ausgleichsbeiträge erhoben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes einen Planungsauftrag zum Ausbau der Rudolf-Ducke-Straße zu erteilen. Die Ausbauplanung wird der Öffentlichkeit vorgestellt und die Zeitplanung der Maßnahme festgelegt.
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Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0