Auszug - Einwohnerfragezeit
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Wortprotokoll |
Herr Blöcker hat eine Nachfrage zu einem Thema aus dem Bericht des Bürgermeisters.
Er fragt, wie die Finanzierung der Straßenunterhaltung, insbesondere der G1K-Wege, aus den Mitteln des Finanzausgleichs künftig funktionieren soll.
Herr Tietgen erläutert, dass das Finanzausgleichsgesetz mit Wirkung für 2021 geändert wurde. Die Gemeinden erhalten jetzt aus den Mitteln des Finanzausgleichs direkt Gelder für die Unterhaltung/Sanierung ihrer eigenen Straßen. Als Verteilungsschlüssel wurde vom Gesetzgeber hier die jeweilige Länge des gemeindlichen Straßennetzes (Innen- und Außenbereich) angesetzt.
Ergänzende Erläuterung zum Protokoll:
Pro Straßenkilometer erhalten die Gemeinden 3.340 € aus dem Finanzausgleichstopf.
Für Gönnebek werden 20,90 km Gemeindestraßen angesetzt. Somit bekommt die Gemeinde jährlich über den Finanzausgleich 69.806 € für die Unterhaltung/Sanierung ihrer Straßen.
Gleichzeitig sind mit der neuen Regelung die direkten Zahlungen für G1K-Wege aus dem Finanzausgleich an den WZV entfallen.
Dem WZV fehlen somit diese Mittel für die von ihm durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen an den G1K-Wegen. Auch die Ansammlung von Mitteln für die Sanierung von Wegen ist derzeit nicht möglich.
Der WZV ist derzeit dabei, einen Lösungsvorschlag für die künftige Finanzierung zu erarbeiten.
Die Gemeinde muss aber auf jeden Fall damit rechnen, dass der WZV auch für das Jahr 2021 noch entsprechende Gelder abfordern wird.