Auszug - Beratung Feuerlöschteich
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Wortprotokoll |
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Feuerlöschteich eine eingetragene Löschstelle ist und somit auch unterhalten und gepflegt werden muss. Man könne den Teich nicht sich selbst überlassen. Auch der Wehrführer hat bekundet, dass er den Feuerlöschteich nicht missen möchte.
Verwaltungsseitig wurden für die Teichentschlammung und die Pflegearbeiten am Regenrückhaltebecken 6.000 € eingeplant. Der Ausschuss ist sich einig, dass in diesen Kosten die Baumfällungen nicht enthalten sein können. Hierfür müssen zusätzliche Kosten eingeplant werden. Die Baumfällung ist erforderlich, damit der Feuerlöschteich ausgehoben werden kann.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei der Teichentschlammung am Feuerlöschteich der Aushub eingelagert und beprobt werden muss und dann erst entsorgt werden kann.
Zudem wird eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg benötigt. Diese setzen den Zeitraum fest, in dem die Arbeiten umgesetzt werden dürfen.
Auf Nachfrage, wann diese Arbeiten zuletzt durchgeführt wurden, konnte kein konkreter Zeitpunkt genannt werden. Die Bäume wurden zuletzt im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 auf den Stock gesetzt.
Der Bürgermeister berichtet, dass der WZV drei Seiten am Regenrückhaltebecken gemulcht hat.
Der Ausschuss ist sich einig, dass für die Teichentschlammung und die Pflegearbeiten sowie die Baumfällungen der Haushaltsansatz von 15.000,00 € in den Haushalt 2022 eingeplant werden sollen