Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Frau Lemberger berichtet, dass Frau Schnoor-Vollbracht bei den Vorbereitungsarbeiten zur Steuererklärung für den Bereich der Wasserversorgung auf einen weiteren zu erwartenden Überschuss aus den Gebühreneinnahmen aufmerksam geworden ist. Sie befürchtet, dass der bisher vorgetragene steuerrechtliche Verlustvortrag bald aufgelöst sein wird und die Gemeinde Bornhöved zukünftig nicht nur weiter gegen die Vorschriften aus dem KAG SH (Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein) verstößt, sondern auch Körperschaftssteuerpflichtig wird.

Die nächste planmäßige Neukalkulation der Wassergebühren steht im Herbst 2023 für die Jahre 2024-2026 an. Beim Einhalten dieses Kalkulationszeitraumes besteht eine konkrete Gefahr in die rperschaftssteuerpflicht zu geraten. Frau Schnoor-Vollbracht bittet daher um ein Stimmungsbild, ob dieses Jahr eine außerplanmäßige Kalkulation vorgelegt werden soll.

 

Nach ausführlicher Diskussion sprechen sich die anwesenden Mitglieder dafür aus, in der Gemeindevertretersitzung im Dezember dieses Jahres über eine aktuelle Kalkulation beraten zu wollen und bitten hierzu die Amtsverwaltung in der Beschlussvorlage auch die Auswirkungen einer möglichen Körperschaftssteuerpflicht zu konkretisieren. Auch sollte im Rahmen dieser Diskussion über eine mögliche Verkürzung des Kalkulationszeitraumes gesprochen werden.

 

 

Weiter berichtet Frau Lemberger über einer anstehenden Umschuldung eines Kredites. Die Gemeindevertretung hat am 10.12.2015 die Aufnahme eines Kredites in he von 500.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 5 Jahren beschlossen. Nach Auslaufen der 5jährigen Zinsbindung wurde im letzten Jahr eine Umschuldung mit einer Laufzeit von einem Jahr vorgenommen. Sie bittet nun um ein Stimmungsbild, ob Angebote mit einer kurzen Zinsbindung oder Angebote mit einer Zinsbindung bis zum Laufzeitende eingeholt werden sollen. Insgesamt ist eine Restsumme von 350.000 € umzuschulden.

Aufgrund des für die Folgejahre anstehenden Investitionsbedarfes und den allgemein guten angebotenen Kreditkonditionen sprechen sich die anwesenden Mitglieder für eine Angebotseinholung über die gesamte Restlaufzeit aus.    

 

Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden um 21.30 Uhr geschlossen.