Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet "Östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee, westlich BAB 21" a. Beschluss zur Aufteilung des Plangebietes in zwei Teilpläne b. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum 1. Bauabschnitt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Block trägt den Sachverhalt der Beschlussvorlage vor.
Herr Krille äußert seinen Unmut darüber, dass das Bauleitplanverfahren aufgrund der umfangreichen Vorgaben sehr lange gedauert hat bzw. für den zweiten Bereich noch weitergeht und seit Beginn des Verfahrens bereits vier Jahre vergangen sind. Er hofft, dass die neue Bundesregierung sich für schlankere Verfahren, die die Wirtschaft unterstützen, einsetzen wird.
Frau Kech teilt mit, wer eine Stellungnahme mit welchem Inhalt abgegeben hat und anhand der vorliegenden Abwägungstabelle der Kreisplanung, wie die Stellungnahmen im Einzelnen berücksichtigt wurden.
Ohne eine Aussprache wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 23 eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Geltungsbereich der Planung wird geändert und bezieht sich auf die Flurstücke 96, 100, 104 tlw., 105 und 120, alle Flur 2 in der Gemarkung Trappenkamp. Der neue Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Planausschnitt eingezeichnet:
Das Bauleitplanverfahren für den östlichen Teilbereich ist fortzuführen und die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen durchzuführen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „Östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee, westlich BAB 21“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0