Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkampes" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende trägt die als Anlage beigefügten Folien zum aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 vor.
Das Gremium spricht sich dafür aus, dass die Zufahrt nicht im Bereich der Kleingartenanlage (Variante 2) hergestellt werden soll, sondern so wie in der ursprünglichen Planung ausgeführt (Variante 1). Die Variante 2 würde mehr Fahrweg für die Anlieger bedeuten und würde sich daher in der Ökobilanz negativ auswirken.
Der Vorsitzende schlägt die Verkleinerung einiger der geplanten Grundstücke vor. Das hätte zur Folge, dass mehr Grundstücke entstehen würden. Dieser Vorschlag fand im Gremium jedoch keine Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 hat der Bauausschuss mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft.
Über die Anregung der Privatperson in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die die Verlegung der Zufahrt zum Baugebiet vorsieht, hat der Bauausschuss ebenfalls beraten und dazu folgendes entschieden:
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkampes" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt, der Ausgleich soll über den Kauf von Ökopunkten erfolgen.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0