Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2021/206/06GV Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/ Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Bürgermeister trägt ausführlich den Sachverhalt vor. Es erfolgte kein weiterer Austausch, weshalb unmittelbar die Beschlussfassung erfolgte.   
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Für den Bereichdlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 24/14, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof wird der Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt. 

 

Die Gemeinde möchte mit dem Bebauungsplan auf einer Außenbereichsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen einzelnen Bauplatz angrenzend an die bestehende Bebauung schaffen. 

 

Der Bebauungsplan soll entsprechend §§ 13 b i.V.m. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden.  

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich durchgeführt werden. 

 

 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung durchgeführt werden, sobald ein Vorentwurf des Bebauungsplanes erstellt ist. 

 

6. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von einer Kostenerstattung des Antragstellers abhängig gemacht. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten ist zu fordern.

 

7. Der Beschluss der Gemeindevertretung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich um den Dorfplatz vom 14.03.2002 wird zur Bereinigung aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren konnte aufgrund planbedingter Nutzungskonflikte nicht vorangebracht werden.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0