Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag zur Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- Ortszentren (Innenstadtprogramm)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2021/184/10GV Antrag zur Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- Ortszentren (Innenstadtprogramm)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister berichtet über ein aktuelles Förderprogramm, das die Entwicklung der Stadt- und Ortszentren beinhaltet. Die Finanzabteilung hat gemeinsam mit der Abteilung für Städtebauförderung und Ortsentwicklung ein förderungsfähiges Projekt erarbeitet, das in der vorliegenden Beschlussvorlage detailliert dargestellt wurde. Seit 15.06.2021nnen Förderanträge eingereicht werden und werden nach dem zeitlichen Eingang bearbeitet. Deshalb ist es wichtig, dass der Antrag beim Fördergeber zügig eingereicht wird.

 

Der Bürgermeister lobt das Engagement der Verwaltung und bedankt sich für die schnelle Erarbeitung der Projektidee. 
 


Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit den Maßnahmen zum/zur Umbau/Umgestaltung und Behebung von Erneuerungsbedarfen von Gemeinbedarfseinrichtungen“ einen Förderantrag nach der Richtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) zu stellen. Die Maßnahmen umfassen folgende Einrichtungen:

 

a)      (ehem.) Feuerwehrhaus Ostlandplatz   = 300.000,00 EUR

b)      (ehem.) Jugendzentrum Hermannstädter Straße  = 500.000,00 EUR

c)      rgerhaus Trappenkamp (Bürgersaal + Küche)  = 120.000,00 EUR

Summe       = 920.000,00 EUR

 


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0