Amt Bornhöved
 

Auszug - Finanzbericht IV. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2021/122/03GV Finanzbericht IV. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer berichtet, dass das vorläufige Jahresergebnis 2020 statt eines geplanten Fehlbetrages von 22.300,00 EUR einen Jahresüberschuss von 276.564,42 EUR ausweist. Somit konnte in der Jahresrechnung der Haushaltsausgleich erreicht werden.

 

In der Finanzrechnung entsteht anstatt eines geplanten Finanzmittelabflusses ein Finanzmittelzufluss von über 334.000,00 EUR. Auch 2020 ist die Gewerbesteuer für die erhebliche Ergebnisverbesserung verantwortlich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt damit nach dem vorläufigen Jahresabschluss sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt mit einem sehr guten Resultat ab. Allerdings werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten noch Korrekturen (z. B. Wertberichtigungen, AfA) erfolgen.

 

Anschließend werden die entstandenen über- bzw. aerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen vorgetragen.

 

Wegen des sehr guten vorläufigen Jahresergebnisses, erfolgt bei diesem Tagesordnungspunkt der Hinweis, dass nach dem Feuerwehrbedarfsplan (der bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt wird) in absehbarer Zeit eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene 26 Jahre alte Feuerwehrfahrzeug erforderlich wird und dass in diesem Zusammenhang auch die Fahrzeughalle zu vergrößern ist. Beide Maßnahmen werden den Finanzhaushalt der Gemeinde sehr belasten.

 

Vom Protokollführer wird dazu mitgeteilt, dass es bei investiven Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung ist, ob Jahresüberschüsse der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Dieses hat keine Auswirkung auf die Liquidität und auf die Möglichkeit, eine vorhandene Liquidität zur Auszahlung von Investitionen zu verwenden, um eine Kreditaufnahme zu vermeiden bzw. zu verringern.

Es ist jedoch vorteilhaft, die Ergebnisrücklage mit möglichst hohen Mitteln auszustatten, weil Investitionen mit den daraus folgenden Abschreibungen den Ergebnishaushalt belasten und möglicherweise entstehende Fehlbeträge dann mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden können, was mit der Allgemeinen Rücklage erst mit einem erheblichen zeitlichen Verzug möglich ist und der Haushaltsausgleich Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen hat.

 

Nach der Aussprache wird über nachfolgenden Antrag abgestimmt:
 


  
Beschlussvorschlag:

Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen über 1.000 EUR werden genehmigt.


 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0