Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz:
VO/2021/166/02GV Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Ann-Kathrin Koppelin
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Koppelin, Ann-Kathrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschussvorsitzende informiert über die Notwendigkeit zum Erlass einer Sanierungssatzung zur Festlegung des Sanierungsgebietes. Nach Rechtskraft der Satzung werden entsprechende Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke eingetragen.

 

Weiterhin gibt der Ausschussvorsitzende Informationen zur Beauftragung des Sanierungsträgers. Die Maßnahmen sind insgesamt förderfähig.

 

Nach kurzer Aussprache wird der nachstehende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt: 
 


  
Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“.
  2. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung gem. § 143 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Nachweis der Bekanntmachung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Zustimmung zur endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015 zu übersenden.
  4. Das Amt wird beauftragt, das Grundbuchamt gem. § 143 Abs. 2 BauGB zu ersuchen, in die Grundbücher, der von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke, einen Sanierungsvermerk einzutragen.
  5. Das Amt wird beauftragt, die Vergabeleistung (VgV-Verfahren) für die Beauftragung eines Sanierungsträgers vorzubereiten und an eine qualifizierte Kanzlei zu vergeben.
  6. Das Amt wird beauftragt, einen Fachanwalt mit der europaweiten Ausschreibung des Sanierungsträgers zu beauftragen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0