Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:36 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2021/166/02GV Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Ann-Kathrin Koppelin
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Koppelin, Ann-Kathrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Albertsen erläutert die Vorlage, die im Ausschuss für Ortsentwicklung am 15.06.2021 vorberaten wurde.
 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“.
  2. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung gem. § 143 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Nachweis der Bekanntmachung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Zustimmung zur endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015 zu übersenden.
  4. Das Amt wird beauftragt, das Grundbuchamt gem. § 143 Abs. 2 BauGB zu ersuchen, in die Grundbücher, der von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke, einen Sanierungsvermerk einzutragen.
  5. Das Amt wird beauftragt, die Vergabeleistung (VgV-Verfahren) für die Beauftragung eines Sanierungsträgers vorzubereiten und an eine qualifizierte Kanzlei zu vergeben.
  6. Das Amt wird beauftragt, einen Fachanwalt mit der europaweiten Ausschreibung des Sanierungsträgers zu beauftragen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 1