Auszug - Beschluss einer Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Albertsen erläutert die Vorlage, die im Ausschuss für Ortsentwicklung am 15.06.2021 vorberaten wurde.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“.
- Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung gem. § 143 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Amt wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Nachweis der Bekanntmachung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Zustimmung zur endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015 zu übersenden.
- Das Amt wird beauftragt, das Grundbuchamt gem. § 143 Abs. 2 BauGB zu ersuchen, in die Grundbücher, der von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke, einen Sanierungsvermerk einzutragen.
- Das Amt wird beauftragt, die Vergabeleistung (VgV-Verfahren) für die Beauftragung eines Sanierungsträgers vorzubereiten und an eine qualifizierte Kanzlei zu vergeben.
- Das Amt wird beauftragt, einen Fachanwalt mit der europaweiten Ausschreibung des Sanierungsträgers zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 1