Amt Bornhöved
 

Auszug - Anschaffung eines Traktors sowie eines Transporters für den Bauhof  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2021/153/10GV Anschaffung eines Traktors sowie eines Transporters für den Bauhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan GüntherAktenzeichen:21-3
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister berichtet, dass der Kleinschlepper des Bauhofes nicht mehr zu reparieren ist und deshalb dringend ein neuer Traktor angeschafft werden muss. Außerdem benötigt der für die Elektroarbeiten zuständige Mitarbeiter des Bauhofes dringend ein Fahrzeug, da er momentan für seine Dienstfahrten seinen privaten PKW nutzt.

 

Frau Wartak bemängelt, dass laut vorliegender Beschlussvorlage die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben, die durch die Anschaffung der beiden Fahrzeugen entstehen werden, durch Einsparungen bei der Schulhofumgestaltung gewährleistet werden sollen. Nach ihrer Auffassung hätte eine Einsparung an dieser Stelle keine gute Außenwirkung.

 

Herr Barkow schlägt deshalb vor, die Gewährleistung der Deckung der überplanmäßigen Ausgabe nicht durch Einsparungen speziell bei der „Schulhofgestaltung“ zu benennen, sondern besser allgemein durch Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen.
 


 Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, einen neuen Traktor sowie einen Transporter für den Bauhof zu beschaffen und genehmigt die überplanmäßige Ausgabe, ggf. auch als Gebrauchtfahrzeuge*

 

  1. Fördermittel sollen beantragt werden. Die Beschaffung der Fahrzeuge wird jedoch nicht von einer Förderzusage abhängig gemacht. Die Zustimmung des Kreises Segeberg zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist einzuholen.3.

 

Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch die Einsparung von Finanzmittel für andere Vorhaben gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1