Auszug - Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung diskutieren zunächst über die im Planungsentwurf enthaltene zeichnerische Darstellung des B-Plans.
Dr. Klüver erläutert die Festlegungsmöglichkeiten der Gemeinde, insbesondere anhand der geplanten Grundflächenzahl.
Anschließend wird ausführlich anhand der textlichen Erläuterungen zum B-Plan beraten.
Im Ergebnis gibt es keine Änderungsvorschläge aus dem Gremium.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße‘ sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche wird der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Mit der Planung verfolgt die Gemeinde das Ziel, gemäß dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden die qualitative Innenentwicklung zu fördern. Die Erweiterung von Bebauungsmöglichkeiten innerhalb eines vollständig bebauten Teils des Gemeindegebietes als Maßnahme der Innenentwicklung trägt diesem Gedanken Rechnung.
Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Qualitative Innenentwicklung durch Nachverdichtung untergenutzter Grundstücke;
- Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich;
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vorführfläche für das nördlich des Plangebietes anschließende Reitsportgeschäft;
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Berücksichtigung des gesetzlichen Biotopschutzes (Knicks im Süden und im Westen).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll durch das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved erfolgen. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass der Antragsteller alle mit Ausarbeitung des Planentwurfs erforderlichen Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch in Abstimmung mit der Gemeinde beauftragt. Die Planung wird von einer Kostenübernahme des Antragstellers und dem Abschluss einer Kostenübernahmever-einbarung abhängig gemacht.
4. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und die Begründung werden gebilligt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB entfällt. Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Bornhöved unterrichten. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in dieser Zeit öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch auf die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Amtsverwaltung hinzuweisen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und die Vorentwurfsunterlagen ins Internet einzustellen sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0