Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: Beschluss über die Ergänzung der Begründung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Die Begründung wird auf Seite 12 im 1. Satz um einen Hinweis zum Genehmigungsstatus des Lösch- und Regenwasserteiches ergänzt und erhält folgende Fassung:
„Südöstlich angrenzend befindet sich außerhalb des Plangebietes ein in den 90er- Jahren angelegter gewidmeter Löschwasser- und Regenwassersammelteich, der als technische Anlage zu betrachten ist.“
Mit dieser Ergänzung wird die Begründung genehmigt.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0