Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Anpassungsvereinbarung mit dem Einrichtungsträger der Kita "Eris Arche Außenstelle Schmalensee"  

Sitzung des Ausschusses für Senioren, Jugend und Sport, Ortsverschönerung u. Fremdenverkehr der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Senioren, Jugend und Sport, Ortsverschönerung u. Fremdenverkehr der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Zusatz: Hinweis: Die Öffentlichkeit kann nur in begrenzter Anzahl zugelassen werden und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
VO/2021/021/05GV Beratung und Beschluss zur Anpassungsvereinbarung mit dem Einrichtungsträger der Kita "Eris Arche Außenstelle Schmalensee"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-Maier
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende befragt die Ausschussmitglieder nach Änderungsvorschlägen oder Fragen zu der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung.

Er teilt mit, dass nach der bisherigen, überschlägigen Berechnung von Frau Kegel-Maier ein monatlicher Fehlbetrag von ca. 4700,00€ bei den Betriebskosten entsteht, der nach § 9 der Finanzierungsvereinbarung durch die Gemeinde Schmalensee getragen werden müsste.

Laut dem Kindertagesstättenförderungsgesetz besteht aber die Möglichkeit diesen Fehlbedarfsbetrag zu deckeln.

Eingewendet wird, dass die Kita Erichs Arche keine Rücklagen hat, um die Betriebskosten, die nicht von der Gemeinde übernommen werden, tragen zu können.

Zudem ist die Berechnung von Frau Kegel-Maier nur vorläufig. Das Kita-Portal, mit dem der Gruppenförderungssatz vom Land angefordert wird, ist sehr schwierig zu handhaben, sodass noch nicht alle Kinder abgerechnet werden konnten.

§ 10 der Finanzierungsvereinbarung bestimmt zudem, dass die Kosten die über den Mindeststandard hinausgehenden Qualitätsmaßnahmen ebenfalls durch die Gemeinde getragen werden. Da dies in der Regel keine kurzfristigen Maßnahmen sind, möchte man gerne, dass die erhöhten Kosten, vorher mit der Gemeinde abgesprochen, beantragt und genehmigt werden sollen.


 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss übergibt die Vorlage zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss. Der Ausschuss gibt ferner vor, die Formulierung des § 9 der Finanzierungsvereinbarung von einer ungedeckelten Fehlbedarfsfinanzierung auf eine gedeckelte Fehlbedarfsfinanzierung umzustellen. Der Deckellungsbetrag ist nach Vorliegen konkreter Zahlen zu den Betriebskosten festzulegen.

§ 10 der Vereinbarung soll in folgenden Wortlaut umformuliert werden „über den Mindeststandart hinausgehende Qualitätsmaßnahmen sind vorher mit der Gemeinde Schmalensee abzustimmen und nach Genehmigung förderfähig.


Abstimmungsergebnis dafür: 5   dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0