Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl zugelassen werden kann und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
VO/2021/078/02GV Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Bauausschussvorsitzenden Herrn A. Kruse.

Herr A. Kruse erläutert ausführlich, dass es zu diesem TOP eine Vorberatung im Bauausschuss gab.

 

Eine Diskussion erfolgt nicht.

Anschließend wir über beide Beschlussvorschläge abgestimmt.

  
 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)“ die 8. Änderung aufgestellt.  

 

Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand in dem Gebiet geschaffen und damit eine Planungskonkurrenz zum bestehenden Flächennutzungsplan beseitigt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu bestimmendes Planungsbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden. 

 

6. Mit der Antragstellerin ist eine Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 0 dagegen: 15 Stimmenthaltung: 0

 

Alternative 2:

 

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird abgelehnt. Die Gemeinde verfolgt weiterhin das Ziel, in dem Plangebiet gewerbliche Bauflächen zu entwickeln.    

 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0