Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Straße 'Kleine Heide', Flurstück 12 der Flur 3, Gemarkung Bornhöved (Erweiterung Firma Holz-Ruser)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeindevertreter Herr Bein verlässt für diesen TOP die Gemeindevertretersitzung.
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und stellt klar, dass der erweiterte, alternative Beschlussvorschlag keine zeitliche Auswirkung auf das Planungsverfahren hat.
Anschließend wird über beide Beschlussvorschläge abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 09.03.2021 (vor Eingang des Ergänzungsantrages):
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für den Bereich südlich der Straße 'Kleine Heide', Flurstück 12 der Flur 3, Gemarkung Bornhöved. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, der Firma Holz Ruser auf der Fläche südlich der Straße 'Kleine Heide' dringend benötigte zusätzliche Erweiterungsoptionen zu eröffnen.
Die Planungsabsichten der Gemeinde sind der Landesplanung anzuzeigen. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten soll eine Stellungnahme der Landesplanung zu den zu beachtenden Erfordernissen der Raumordnung eingeholt werden.
Die weitere Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von einer vollständigen Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin abhängig gemacht.
Abstimmungsergebnis dafür: 1 dagegen: 9 Stimmenthaltung: 4
Alternative 2:
Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrages vom 22.03.2021 auf Ergänzung des Geltungsbereichs:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 für den Bereich südlich der Straße 'Kleine Heide', Flurstücke 11/1 und 12 der Flur 3, Gemarkung Bornhöved. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Flächen als Gewerbegebiet auszuweisen, um den dringend benötigten Bedarf an Gewerbegrundstücken in der Gemeinde nachzukommen.
Die Planungsabsichten der Gemeinde sind der Landesplanung anzuzeigen. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten soll eine Stellungnahme der Landesplanung zu den zu beachtenden Erfordernissen der Raumordnung eingeholt werden.
Die weitere Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von einer vollständigen Übernahme der Planungskosten durch die Antragsteller abhängig gemacht.
Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 2