Auszug - Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Barkow berichtet, dass die zurzeit rechtskräftige Hundesteuersatzung der Gemeinde Trappenkamp bereits aus dem Jahr 2002 stammt und schon neunmal durch Nachtragssatzungen geändert wurde. Da durch mehrere Urteile die rechtlichen Anforderungen erhöht wurden, ist es nunmehr unumgänglich gewesen, die Hauptsatzung komplett zu überarbeiten und diese nun gänzlich neu zu erlassen. Das Positive dabei ist, dass in diesem Zuge keine Erhöhung der Hundesteuer vorgesehen ist.
Frau Kech weist daraufhin, dass in dem beigefügten Entwurf der Hundesteuersatzung in § 4 (1) aufgrund eines Schreibfehlers irrtümlich ein Betrag von 110,00 EUR genannt wurde, es aber richtig heißen muss:
„Die Steuer beträgt je Hund 120,00 EUR im Kalenderjahr.“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung
einer Hundesteuer gemäß dem in der Anlage 1 beiliegenden Entwurf mit der Änderung, dass es in § 4 (1) richtig heißen muss: „Die Steuer beträgt je Hund 120,00 EUR im Kalenderjahr.“
Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0