Auszug - Erlass einer neuen Hauptsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister trägt vor, dass eine neue Hauptsatzung erlassen werden muss, damit die bisherigen Regelungen an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und um veraltete Regelungen zu ersetzen.
In der folgenden Aussprache wird zu § 12 Abs. 1 (Veröffentlichungen) besprochen, dass grundsätzlich keine Bekanntmachungen mehr über den Blickpunkt Bornhöved erfolgen sollen (abgesehen von Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch) , sondern Bekanntmachungen nun grundsätzlich auf der Internetseite des Amtes Bornhöved erfolgen, weil zum einen dem Trend zur Digitalisierung gefolgt wird, zum anderen aber auch, weil die weitere Zukunft des Blickpunktes ungewiss ist. Zu § 12 Abs. 5 (Bekanntmachungen nach BauGB) vertreten die Anwesenden aber die Auffassung, dass eine Bekanntmachung über das Bekanntmachungsblatt „Blickpunkt Bornhöved“ weiterhin einem Aushang an einer Bekanntmachungstafel aus verschiedenen Gründen vorzuziehen ist. Nach der Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg“ mit der Änderung, dass § 12 Abs. 5 folgende Fassung erhält:
(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt Blickpunkt Bornhöved bekanntgemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0