Auszug - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nordmann erkundigt sich, ob die Gemeinde verpflichtet werden kann, den Flächennutzungsplan zugunsten des Kiesabbaus, zu ändern. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, weshalb sie dazu nicht verpflichtet werden kann.
Herr Petersdorff weist darauf hin, dass sich die geplante Kiesabbaufläche in der Nähe des Wasserwerkes Bornhöved befindet. Auf Grund eines nicht umgesetzten Wasserschutzgebietes in diesem Bereich muss dafür Sorge getragen werden, dass das Trinkwasser nicht belastet wird.
Der weitere Beratungsverlauf ergibt, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden soll.
Sodann wird folgender Beschluss zur Abstimmung gestellt: .
Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird abgelehnt. Die Gemeinde verfolgt weiterhin das Ziel, in dem Plangebiet gewerbliche Bauflächen zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0