Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es liegen der Verwaltung zwei Anfragen für die Errichtung von Solaranlagen in der Gemeinde Bornhöved vor. Herr Bein merkt an, dass er es für nicht fördernd erachtet, wenn die Gemeinde die Standortflächen dem jeweiligen Betreiber vorgibt. Die Gemeinde sollte lediglich Flächen für Solaranlagen ausweisen. Herr Kruse erkundigt sich, ob die Gemeinde verpflichtet ist, Flächen für Solar auszuweisen. Die Gemeinde ist dazu nicht verpflichtet. Ebenso fragt er an, ob die Betreiber des Solarparks Gewerbesteuer zahlen müssen. Diese würde anfallen, sobald die Betreiber Gewinne erzielen.
Da durch die Solaranlagen ein massiver Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt, regt Herr Wundram eine Landschaftsplanung an. Zum Schluss einigt man sich, dass zunächst ein Grundsatzbeschluss durch den Koordinierungsausschuss gefasst werden soll, ob die Gemeinde Bornhöved überhaupt Solarflächen ausweisen will.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, im Koordinierungsausschuss über einen Grundsatzbeschluss beraten zu lassen, ob die Gemeinde Bornhöved Flächen für Solar ausweisen will.
Seitens des Bauausschuss erfolgt kein Beschluss.