Auszug - Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass mit dem vorliegenden Satzungsentwurf keine Erhöhung der Hundesteuer beabsichtigt ist. Der Entwurf trägt dem Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG Rechnung, berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und enthält Verwaltungsvereinfachungen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird von keinem der Anwesenden eine Erhöhung der Hundesteuer beantragt. Es wird aber angeregt, dass die Amtsverwaltung Bornhöved erneut die Hundehaltungen in Bornhöved auf die Hundesteueranmeldepflicht überprüfen soll. Dieses wird auch in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung angesprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die als Vorlage verteilte Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0