Amt Bornhöved
 

Auszug - V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2020/292/02GV V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Wenke Schnoor-Vollbracht
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Schnoor-Vollbracht, Wenke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende trägt vor, dass nach der erfolgten Gebührenneukalkulation die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung gesenkt werden kann. Weiter trägt er vor, dass nach Vorschlag der Amtsverwaltung eine Gebührensenkung auch bei den noch nicht konkretisierten Investitionen in 2021 erfolgen sollte, weil die Maßnahmen mit den damit verbundenen Aufwendungen und Investitionen noch nicht bekannt sind. In einem Jahr könnte eine Nachkalkulation erfolgen und ggf. eine Anpassung der Gebühren erfolgen. Auf Nachfrage erläutert der Protokollführer den Grundsatz der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen (Kostendeckungsprinzip und Ausgleich von Überschüssen/Fehlbeträgen in der folgenden Kalkulationsperiode) mit dem Hinweis, dass die Schwierigkeit bei einer Kalkulation in den berücksichtigten Planwerten besteht.

 

Der vorgeschlagenen Gebührensenkung wird von den Anwesenden widersprochen. Es wird angeführt, dass bei den kurzfristig erforderlichen Aufwendungen/Investitionen etwa 700.000 EUR aufgebracht werden müssen und dieses deutliche Auswirkungen auf die Wassergebühr haben wird. Es wird als unsinnig beurteilt, die Verbrauchsgebühr nun um 0,20 EUR/cbm zu senken um die Gebühr in einem Jahr um 0,30 EUR/cbm wieder zu erhöhen. Sinnvoller und für die Gebührenzahler/innen auch verlässlicher bzw. nachvollziehbarer sei es, die Verbrauchsgebühr wegen der anstehenden hohen Kosten vorerst nicht zu verändern.

 

 

 

 

Hinweis der Verwaltung

Wegen der kurzfristig erforderlichen Bau- bzw. Ausstattungsmaßnahmen am Wasserwerk wurde das betreuuende Ingenieurbüro um Schätzung der anfallenden Kosten gebeten. Eine entsprechende Kostenschätzung liegt aber noch nicht vor.

 

Nach Beendigung der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt: 
 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zusatzgebühr für den Kalkulationszeitraum von 2021 bis 2023 auf 1,35 je cbm zu belassen.

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0