Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee sowie Teilflächen der Flurstücke 32/21, 33, 34 der Flur 2, 3/2, 5/2, 7/8, 53/1, 18/2, 18/3, 19, 20, 58, 24/1, 23, 22 der Flur 4, 33/1, 232/33, 132/2, 34/1 der Flur 8, 8, 169, 170, 142/77, 160, 69/5, 58/14, 56/2, 68, 54, 53/1, 5 der Flur 7 alle Gemarkung Schmalensee" hier: Abschließender Beschluss
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Sönke Stahl, dieser erläutert die Vorlage. Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee sowie Teilflächen der Flurstücke 32/21, 33, 34 der Flur 2, 3/2, 5/2, 7/8, 53/1, 18/2, 18/3, 19, 20, 58, 24/1, 23, 22 der Flur 4, 33/1, 232/33, 132/2, 34/1 der Flur 8, 8, 169, 170, 142/77, 160, 69/5, 58/14, 56/2, 68, 54, 53/1, 5 der Flur 7 alle Gemarkung Schmalensee".
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0