Auszug - Verbot von Schottergärten
|
Wortprotokoll |
Ein Zuhörer bittet um Auskunft, ob es in der Gemeinde Regelungen zum Verbot von sog. Schottergärten gibt.
Ein ausdrückliches Verbot von solchen Gärten ist in den Bebauungsplänen der Gemeinde nicht enthalten. Es besteht aber die gesetzliche Regelung in § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen und zu bepflanzen sind.