Amt Bornhöved
 

Auszug - Verbot von Schottergärten  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Zusatz: Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl zugelassen werden kann und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
 
Wortprotokoll

Ein Zuhörer bittet um Auskunft, ob es in der Gemeinde Regelungen zum Verbot von sog. Schottergärten gibt.

 

Ein ausdrückliches Verbot von solchen Gärten ist in den Bebauungsplänen der Gemeinde nicht enthalten. Es besteht aber die gesetzliche Regelung in § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen und zu bepflanzen sind.