Auszug - Weiteres Vorgehen in Sachen "Lehrerwohnhaus"
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Wortprotokoll |
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden informiert Herr Bickel darüber, dass der Sturmschaden durch die Versicherung nicht bezahlt wird. Eine schriftliche Aussage darüber liegt jedoch noch nicht vor.
Herr Bickel berichtet weiter, dass der Wasserschaden auf Kulanzbasis zu einem Teil erstattet werden soll.
Die unterschiedlichen Standpunkte zur weiteren Nutzung des Objektes „Lehrerwohnhaus“ werden diskutiert. Anträge werden jedoch nicht gestellt, so dass auch keine Beschlüsse zu fassen sind.