Auszug - Beratung über Zweck, Inhalt und Funktion des Kindertagesstättenausschusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Die seinerzeit mit der AWO und der Ev.-luth. Kirchengemeinde geschlossenen Finanzierungsverträge stammen aus den Jahren 1995 und 1994 und haben zum Inhalt, dass „zur Sicherstellung einer vertrauensvollsten Zusammenarbeit zwischen der Standortgemeinde und den Trägern und der Elternschaft aller Kindertagesstatten in Trappenkamp ein gemeinsamer Kindertagesstättenausschuss gebildet wird.“
Eingeschränkt wurde der Handlungsbereich durch den jeweils 1. Nachtrag zu den Verträgen.
Aufgaben des Kindertagesstättenausschusses sind danach – grob zusammengefasst – jetzt folgende:
- die Träger der Einrichtungen zu beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- Empfehlungen zur Festsetzung
- Elternbeiträge für alle Trappenkamper Kindertageseinrichtungen
- Öffnungs- und Ferienzeiten
- alle wichtigen Themen
Beschlüsse… sind den Trägern und der Standortgemeinde mitzuteilen.
Es handelt sich hierbei nicht um einen gemeindlichen Ausschuss.
Getagt hat dieser Ausschuss 1 x jährlich in den Jahren 1997 bis 2003, dann erst wieder im Jahr 2010. Zu den Kindertagesstättenbeiratssitzungen haben die Träger jährlich eingeladen. Die Aufgaben des Beirats sind gesetzlich im KitaGesetz geregelt, haben größtenteils gleichen Inhalt wie der Kita-Ausschuss und binden zusätzlich die Elternvertreter/innen ein.
In ihrer Sitzung am 24.01.2011 haben die Ausschussmitglieder diskutiert, welche Aufgaben der gemeinsame Kindertagesstättenausschuss in der Gemeinde Trappenkamp wahrnehmen soll.
Einvernehmlich wurde festgestellt, dass diesem Forum grundsätzlich nicht die Jahresrechnungen sowie Haushaltsplanungen, insbesondere die Personalkosten, offenbart werden.
In diesem Ausschuss wurden bisher lediglich die Ferienzeiten und die Elternbeiträge abgestimmt.
Die Vertreter der Gemeinde im jeweiligen Kindergartenbeirat haben die Aufgabe übernommen, die politische Gemeinde über die Haushaltszahlen zu informieren.
Es wird am 24.01.2011als zweckmäßig erachtet, die Jahresrechnung und Haushaltsplanungen zukünftig in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales zu beraten.
Die Kindertagesstättenleitungen werden zu den Ausschusssitzungen für Bildung und Soziales eingeladen.
Ihre Berichte und Anliegen sind fester Bestandteil der Tagesordnung und werden in sachlicher Zuständigkeit des Ausschusses behandelt.
Herr Klingner, Kindertagesstätte ‚Igelwiese‘ bemängelt, dass die Träger der Kindertagesstätten bisher nicht zur Auflösung des Kindertagesstättenausschusses gehört wurden.
Es soll daher eine Trägerabfrage zur Abschaffung des Kindertagesstättenausschusses bis zur nächsten GV-Sitzung (16.05.13) erfolgen.
Beschluss:
Der Kindertagesstättenausschuss wird per Nachtrag zu den bestehenden Verträgen aufgelöst und die derzeit vertraglich geregelten Aufgaben dieses Ausschusses werden auf den Ausschuss für Bildung und Soziales übertragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0