Auszug - Bericht zum Neubau eines Kitagebäudes
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass im Rahmen der Städtebauförderung das integrierte Entwicklungskonzept den Neubau eines Kita-Gebäudes vorsieht. Da nun aber zeitnah ein Wechsel der Trägerschaft der Kita des Vereins „Familie und Beruf e. V.“ stattfinden wird, kann nicht abgewartet werden, bis Mittel aus der Städtebauförderung für einen Neubau eingesetzt werden können. Die Städtebauförderung erfordert noch die Anerkennung des Innenministeriums, den Erlass einer Sanierungssatzung und danach eine europaweite Ausschreibung eines Sanierungsträgers, der die anerkannten Maßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde umsetzt. Diese Verfahrensschritte nehmen noch Zeit in Anspruch, die aufgrund des zeitnahen Trägerschaftswechsels nicht abgewartet werden können. Deshalb wird nunmehr angestrebt, den Neubau eines Kita-Gebäudes aus dem Maßnahmenkatalog der Städtebauförderung rauszulösen und mit anderen Fördermitteln zu finanzieren.