Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen zur Wasserrettung durch die Feuerwehr  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 11.1
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Zusatz: Hinweis: Die Öffentlichkeit ist nur in begrenzter Anzahl zugelassen und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
 
Wortprotokoll

Herr Hagemann verliest einen Brief des Wehrführers hinsichtlich der Prüfung zur Beauftragung der Aufgabe „Wasserrettung“ auf die Feuerwehr. Herr Hagemann ergänzt hierzu auszugsweise einige Informationen, auch aus einem offiziellen Schreiben des Kreises Segeberg, Fachdienst Feuerwehrwesen.

 

Ergänzend berichtet Herr Hagemann, dass nach vorliegenden neuesten Einschätzungen die Badestelle Stocksee nicht bewacht werden muss. Die Verkehrssicherungspflichten werden erfüllt.

 

Die Beauftragung zur Wasserrettung kann nur gegenüber der eigenen gemeindlichen Feuerwehr erfolgen. Eine Übertragung der Aufgabe auf eine andere Feuerwehr ist jedoch nicht möglich. Eine Beauftragung / vertragliche Vereinbarung mit anderen Rettungsträgern ist jedoch ausdrücklich möglich.

 

Etwaige verbindliche spezielle gesetzliche Grundlagen bestehen derzeit (noch) nicht. Dieses hat nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen mit entsprechender Ausstattung, sowie Ausbildung u.ä. zu erfolgen.

 

Aus dem Gremium werden hierzu verschiedene (kontroverse) Gedanken geäert. Bei eventueller Beauftragung wird durch die Feuerwehr ein entsprechendes Konzept inkl. Kostenkalkulation erwartet. Die Grundsatzentscheidung zur Beauftragung liegt jedoch bei der Gemeinde.

 

Eine weitere Beschlussfassung ist unter diesem TOP nicht möglich, so dass die Gemeindevertretung diese Informationen vorerst zur Kenntnis nimmt. Weitere rechtliche Überlegungen und Prüfungen hierzu sind anzustellen und auf einer der nächsten Sitzungen erneut zu beraten.