Auszug - Antrag nach § 4 Bundes-Immisionsschutzgesetz - BImSchG - wegen Errichtung und Betrieb eines Kreiselbrechers im Außenbereich der Gemeinde Stocksee hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hagemann verliest und erläutert die Vorlage. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreiselbrecher bereits in Betrieb ist und nunmehr lediglich die notwendige Genehmigung nachgeholt wird. Laut Gutachten sind keine Überschreitungen der allgemeinen Lärmgrenzen zu erwarten. Auch gab es anscheinend bisher keine Probleme.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma Glindemann zum Betrieb des Kreiselbrechers zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1