Auszug - Antrag auf Abschaffung der Straßenbaugebühren hinsichtlich der veränderten Lebenslagen unter Corona
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Wundram lässt von der Gemeindevertretung die Zulässigkeit des Einwohnerantrages feststellen.
Frau Gaspar, als Vorsitzende der Strabo und Antragstellerin, erhält zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht, sodass sie während des gesamten Austauschs Wünsche, Rückfragen oder Stellungnahmen vorbringen kann.
Sodann gibt Herr Wundram das Wort an den Leitenden Verwaltungsbeamten, Jörg Tietgen.
Herr Tietgen führt kurz in das Thema ein. Dieser Niederschrift ist der in Bornhöved verteilte Handzettel der Strabo beigefügt, zu dem der Leitende Verwaltungsbeamte wie folgt Stellung nimmt:
Die Aussage, die Gemeinde Kisdorf verzichtet im Zuge von Corona auf die Erhebung von Straßenbaugebühren, ist falsch.
Die Gemeinde Kisdorf hatte sich in der Vergangenheit für die Variante der wiederkehrenden Beiträge entschieden.
Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat im August 2019 den Klagen von Einwohnern gegen die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde stattgegeben.
Die angefochtenen Beitragsbescheide waren rechtswidrig, weil die gemeindliche Satzung aus dem Jahre 2013/2015 dafür keine wirksame Rechtsgrundlage bildete.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die von der Gemeinde Kisdorf beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, hat folglich nicht im Zuge von Corona stattgefunden.
Weiter erläutert der Leitende Verwaltungsbeamte die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten.
Er betont, dass die Verwaltung jede Fördermöglichkeit prüft und nutzt.
Innerhalb der letzten 12 Monate wurden alleine für die Gemeinde Bornhöved Fördergelder in Höhe von insgesamt rd. 152.000 Euro beantragt und bewilligt.
Durch die geforderten Voraussetzungen, kann nicht jedes Förderprogramm in Anspruch genommen werden.
So auch bei dem genannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz von Februar 2020.
Eine Prüfung zur Inanspruchnahme dieses Förderprogramms erfolgte bereits durch die Verwaltung.
Der Ausbau der Straße „Silgen Bargen“ erfüllt nicht die Voraussetzungen, um bei der Gewährung der Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz berücksichtigt zu werden.
Die im Handzettel getätigte Aussage, der Bund würde im Zuge der Corona-Pandemie weitere Fördergelder ausschütten, ist nicht korrekt.
Es handelt sich hierbei um eine teilweise Kompensierung der Mindererträge, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer.
Es handelt sich definitiv nicht um weitere Fördergelder. Die Gemeinde hat dadurch nicht mehr zur Verfügung.
Auch die genannte Hilfe für Kitas, Kindergärten und Krippen betrifft nicht die Gemeinde, sondern die Erstattung der Elternbeiträge für 3 Monate, in denen die Betreuung der Kinder nicht wahrgenommen werden konnte.
Der Anteil der Gemeinde ist vollumfänglich zu leisten und wird nicht Bund subventioniert.
Nicht nachvollziehbar ist für den Leitenden Verwaltungsbeamten die im Handzettel getätigte Äußerung, der Einwohnerantrag würde aufgrund von Formverstößen mehrmals ausgehebelt werden.
Es gibt intensiven Mailverkehr zwischen dem Leitenden Verwaltungsbeamten, dem Bürgermeister und Mitgliedern der Strabo, in denen ausführlich und detailliert in dem die rechtlich geforderten Voraussetzungen erläutert wurden.
Mehrfach gab es von der Gemeinde Bornhöved und dem Bürgermeister ein Entgegenkommen, um der Strabo zu ermöglichen, den Antrag formvollendet, mit den rechtlich notwendigen Voraussetzungen stellen zu können.
Beispielsweise wurden die Fristen zum Einholen der lt. Gemeindeordnung notwendigen Unterschriften verlängert.
Es wurde mehrfach, auch in den vorherigen Gemeindevertretersitzungen, auf die Formvorschriften eingegangen.
Das Angebot, zur Klärung von Fragen direkt mit dem Leitenden Verwaltungsbeamten Kontakt aufzunehmen, wurde von der Strabo nicht angenommen.
Gemeindevertreter Dr. Arne Albertsen erläutert den Sachverhalt aus politischer Sicht.
Den Vorwurf, die Gemeindevertretung hätte sich nicht ausreichend mit der Thematik auseinandergesetzt und, wie lt. Handzettel beschrieben, Diskussionen und Meinungsaustausch mit den Bürgern erschwert sowie sämtliche Vorschläge zum Ausbau abgelehnt, weist er entschieden zurück.
Diesem Protokoll beigefügt ist eine chronologische Abfolge der Beratungen und gefassten Beschlüsse, welche auch in der Sitzung verteilt wurde.
Aus dieser geht hervor, dass sich die Gemeinde bereits seit 2015 mit dem Ausbau beschäftigt.
Anhand der gefassten Beschlüsse ist eindeutig ersichtlich, dass die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kompromisse geschlossen haben, um die Wünsche der Anwohner berücksichtigen zu können und zusätzliche Belastungen von ihnen abzuwenden.
Auch Herr Dr. Albertsen stellt nochmals klar, dass die Entscheidungen demokratisch unter Abwägung aller Belange getroffen wurden.
Im Zuge der Diskussion stellt Frau Gaspar, als Vorsitzende der Strabo, ihre Fragen, welche durch die Gemeindevertreter oder den Leitenden Verwaltungsbeamten beantwortet werden.
Diese betreffen im Wesentlichen die Finanzierung der Maßnahme.
Nach ausführlichem Austausch aller Anwesenden ergibt sich weiterer Gesprächs- und Erläuterungsbedarf, welcher, außerhalb einer förmlichen Sitzung stattfinden soll.
Die Strabo wird hierzu den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden einladen.
Für eine abschließende Beschlussfassung zum Antrag auf Abschaffung der Straßenbaugebühren hinsichtlich der veränderten Lebenslagen unter Corona ergeben sich unter den Anwesenden jedoch keine Fragen mehr.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Antrag wie folgt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Abschaffung der Straßenbaugebühren hinsichtlich der veränderten Lebenslagen unter Corona weiter zu verfolgen
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 9 Stimmenthaltung: 1
Die Antragstellerin sowie die drei vertretungsberechtigten Personen sind durch die Verwaltung über die Beschlussfassung schriftlich zu informieren.