Auszug - Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Satzung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Trappenkamp
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Wortprotokoll |
Aus Gründen der Corona-Pandemie kann das Waldschwimmbad erst ab dem 13.06.2020 wieder öffnen. Da eine Öffnung zum ursprünglich geplanten Saisonstart nicht möglich gewesen ist, sollen die Gebühren für die Nutzung des Waldschwimmbades – insbesondere für Dauerkarteninhaber*innen - angepasst werden.
Die Anpassung der Gebühren hat dabei durch eine Satzungsänderung zu erfolgen. Eine entsprechende Satzungsänderung steht dazu als Tagesordnungspunkt auf der Einladung für die nächste GV-Sitzung in zwei Wochen.
Um jedoch schon eine kurzfristige Umsetzung gewährleisten zu können, sollte die Gemeindevertretung allerdings in der heutigen Sitzung zumindest einen Grundsatzbeschluss darüber fassen. Inhaltlich wurden die GV-Mitglieder im Vorwege zu dieser Sitzung durch eine entsprechende Mail des Werkleiters sowie einem Entwurf einer I. Nachtragssatzung informiert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung spricht sich für eine Anpassung der Gebühren, wie im Entwurf der I. Nachtragssatzung dargestellt, aus und wird in der folgenden Sitzung insbesondere eine entsprechende Anpassung der Nutzungsgebühren beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0