Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen zum neuen Baugebiet  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:01 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung liegen aktuelle Pläne zum geplanten Baugebiet vor.  Der Vorsitzende erläutert diese. Nach der derzeitigen Planung sind 9 Grundstücke mit 13 Wohneinheiten vorgesehen.. Es sind aber noch einige Fragen zu klären  (z. B. die Anzahl der Stellplätze insb. bei den Grundstücken mit einer Einliegerwohnung). Weiter fehlt noch ein Lärmgutachten und steht die Erschließung des Gebietes noch aus.

 

Die Kosten für die Erschließungsmaßnahme werden auf ca. 224.000 EUR (brutto) geschätzt. Finanzmittel stehen in Höhe von 250.000 EUR für 2020 zur Verfügung.

Es ist beabsichtigt, dass mit der Vorplanung der Erschließung das Ingenieurbüro Kistenmacher + Berner aus Bad Segeberg  beauftragt wird. Diese Leistung wird auf ca. 15.000 EUR (brutto) geschätzt. Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist für diesen Auftrag nicht erforderlich, da die Auftragshöhe in der Auftragsbefugnis des Bürgermeisters liegt. Ein Preisvergleich ist für Planungsleistungen bzw. Ingenieurleistungen unter 25.000 EUR (netto) nicht  notwendig.

 

Der Beginn der Vorplanung wird für Anfang Juli 2020 erwartet. Ein Angebot für die Bestandsvermessung  wurde bei einem Vermessungsbüro in Neumünster abgefordert.

 

Nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Bauprogramm bzw. Leistungsverzeichnissen ist eine Freigabe durch die Gemeindevertretung einzuholen. Nach einer Freigabe und einer erfolgten Submission ist für die Vergabe der Erschließungsleistung ebenfalls ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich, weil die Wertgrenze von 100.000 EUR überschritten wird und damit die Auftragsbefugnis des Bürgermeisters auch überschritten wird.

 

Wegen des Abbruches des ehemaligen Wasserwerksgebäudes wird derzeit ein entsprechender Bauantrag  vorbereitet und in Kürze der Bauaufsicht übersandt. Es wird empfohlen, die Abbrucharbeiten in das Bauprogramm aufzunehmen und im Rahmen der Erschließung abzuwickeln.

 

Widerspruch zu dieser Vorgehensweise wird nicht erhoben.

 

Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.