Auszug - Verkehrszeichen "Lummerland"
|
Wortprotokoll |
Auf die Nachfrage von Frau Niels wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob das vorhandene Verkehrszeichen „Sackgasse“ an den Anfang der Straße „Lummerland“ vorgezogen werden kann bzw. ein Sackgassenschild mit dem Zusatz „Wendemöglichkeit“ zulässig wäre.
Wenn diese Alternative nicht zulässig ist, soll weiter geprüft werden, ob ein Verkehrszeichen
mit der Aufschrift „Durchfahrt verboten“ mit einem Zusatz „Anlieger frei“ zulässig wäre.
Hinweis der Verwaltung:
Auf Antrag der Amtsverwaltung wurde die Aufstellung eines Sackgassenschildes durch die Verkehrsaufsicht mit folgender Begründung abgelehnt:
Es handelt sich bei der Straße Lummerland in Trappenkamp um ein Neubaugebiet, welches – auch nach endgültiger Fertigstellung – fast ausschließlich von Anwohnern sowie deren Besuchern genutzt wird. Auswärtiger Verkehr wird als sehr gering eingeschätzt.
Vor diesem Hintergrund ist zurzeit kein zwingender verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf erkennbar. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine verkehrsrechtliche Anordnung in Ihrem Sinne bei derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht vorgenommen werden kann.
Das vorhandene Verkehrszeichen Sackgasse ist demnach durch die Gemeinde wieder zu entfernen.
Sofern der Bauausschuss an einem Verkehrszeichen festhalten möchte, wird eine aktuelle Begründung für die Antragstellung bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg benötigt.