Auszug - Antrag des Tv Trappenkamp e.V. zur Hallennutzung während der Ferienzeiten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In § 19 Abs. 2 Benutzungszeiten der bestehenden Benutzungsordnung heißt es:
(2) Während der Sommer- und Weihnachtsferien bleiben die Hallen für den allgemeinen Sportbetrieb geschlossen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Gemeinde.
Lt. anliegendem Antrag wird eine entsprechende Ausnahme gewünscht.
Unter TOP 11 wurde bereits mitgeteilt, dass die Franz-Bruche-Halle in den Sommerferien aufgrund von Baumaßnahmen nicht genutzt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Trappenkamp genehmigt die Nutzung der Turnhalle unter der Voraussetzung, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und eine regelmäßige Reinigung stattfindet durch den TV Trappenkamp e.V. während der Sommerferien 2020.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0