Amt Bornhöved
 

Auszug - Informationen über mögliche finanzielle Auswirkungen der Corona Krise im gemeindlichen Haushalt für 2020  

Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Zusatz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl zugelassen ist und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
VO/2020/114/10GV Informationen über mögliche finanzielle Auswirkungen der Corona Krise im gemeindlichen Haushalt für 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:20-1
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende setzt den nachfolgenden Text als gelesen voraus:

Seitens der Gemeinde wurde die Verwaltung gebeten mögliche Auswirkungen, sowie auch eine Einzelaufstellung über mögliche Sparpotenziale, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufzuzeigen.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den gemeindlichen Haushalt des lfd. Jahres 2020 und ggf. der Folgejahre können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch tatsächlich noch nicht verlässlich prognostiziert werden.

 

Nach Auffassung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände werden die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Städte, Kreise und Gemeinden haben. Die Bundesvereinigung befürchtet, dass es infolge der notwendigen staatlichen Maßnahmen zu massiven kommunalen Finanzeinbrüchen kommen wird. Vor allem bei den gemeindlichen Gewerbesteuereinnahmen werden, nach Einschätzungen der obigen Vertreter, gravierende Ausfälle erwartet.

 

Ersten Prognosen der Finanzämter zu entnehmen, sinken die Einnahmen der Gewerbebetriebe branchenübergreifend, jedoch stark unterschiedlich, um ca. 60-70 Prozent, und auch stark abhängig von der kommunalen Struktur. Ob und ggf. inwieweit dieses auf die Gemeinde Trappenkamp übertragbar bzw. vergleichbar ist, ist nicht bekannt und bleibt abzuwarten.

 

Die Abrechnung des I. Quartals der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer haben bei der Umsatzsteuer bereits einen Rückgang um ca. 40 Prozent (-25.000,00 €) im Vergleich zum I. Quartal des Vorjahres, ergeben. Dieses erscheint bereits ein relativ hoher Rückgang zu sein, wenn betrachtet wird, dass die Einschnitte erst im weiteren Verlauf des Monats März eingetreten sind. Die weiteren Entwicklungen bzw. Abrechnungen sind ausdrücklich abzuwarten, aber derzeit lassen sich (aufgrund der vorliegenden Abrechnung) erhebliche Einbußen für die Folgequartale erahnen.

 

Seitens der Verwaltung sind beispielhaft und nicht vollständig abschließend, auf der Ertragsseite folgende Erträge kurz beurteilt worden:

 

Grundsteuer A / Grundsteuer B:

Auswirkungen werden nicht erwartet, da die Festsetzung von der Wirtschafts- bzw. Einkommenslage unabhängig ist.

 

Hier bestünde jedoch die Möglichkeit, durch Erhöhung der Hebesätze auf die vom Land für Fehlbetragszuweisungen nivellierten Sätze, höhere Erträge zu generieren. Dieses würde aber auch zu einer (weiteren) Belastung, neben denen der Corona-Pandemie, der Einwohner führen.

 

Gewerbesteuer:

Es wird eine erhebliche Minderung durch die Herabsetzung von Vorauszahlungen und später der letztlichen Abrechnung erwartet, welches sich also auch auf die Folgejahre weiter erstrecken kann, da die Endabrechnung erst in den Folgejahren erfolgt. Das ursprüngliche Anordnungssoll 2020 war, entgegen den Beratungen der Verwaltung, bereits auf hohe 1.700.000,00 € eingeplant worden und dies überstieg bereits das Soll des Vorjahres. Das Ursprungsanordnungssoll lag bereits mit 330.000,00 € unter Plan. Derzeit (Stand 07.05.2020*) liegt das Anordnungssoll bei ca. 1.000.700,00 und somit insgesamt bereits ca. 699.300,00 € unter Plan. Es ist davon auszugehen, dass dieser Wert grundsätzlich entsprechend noch weiter sinken kann. Es ist aber auch ausdrücklich zu beachten, dass diese Beträge periodenfremde Nachberechnungen im sechsstelligen Bereich der Vorjahre (zum Teil 2018) beinhaltet und die Veränderungen daher nur bedingt auf die Pandemie zurückzuführen sind. Diese obig genannten aktuellen Werte sind jedoch die maßgeblich zu beurteilenden Werte für die laufende Haushaltsausführung.

 

(*Für die Sitzung des Finanzausschusses werden die dann tagesverfügbaren Daten bereitgestellt.)

 

Inwieweit die Betriebe in der Gemeinde Trappenkamp tatsächlich von der Krise betroffen sind, lässt sich nicht abschließend beurteilen, da z. B. der Lebensmitteleinzelhandel, die Baubranche oder die Handwerksbetriebe zumindest z. Z. nur geringfügig unmittelbar von den ausgesprochenen Maßnahmen betroffen sind bzw. zuletzt waren. Vor allem bundesweit stark betroffene touristische Betriebe (Hotels u.ä.) bestehen in Trappenkamp nicht, gastronomische Betriebe sind nur wenige vorhanden. Auch eine unbestimmte Anzahl der sonstigen Kleinbetriebe unterlagen, aufgrund der vorhandenen Freigrenzen, nach ersten Einschätzungen auch in der Vergangenheit schon nicht oder nur geringfügig der Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuern, so dass die tatsächlichen Auswirkungen, hinsichtlich der Gewerbesteuern, sich in Maßen halten könnten. Auch durch die zuletzt durchgeführten und kurzfristig anstehenden Lockerungen könnten die zukünftigen Auswirkungen abgemildert werden. Diese Einschätzung bleibt jedoch abzuwarten und unterliegt noch keinen verlässlichen Zahlen.

 

Es ist natürlich möglich, dass Steuernachzahlungen oder -vorauszahlungen gestundet werden müssen. Dieses ist auch bereits vereinzelt in Anspruch genommen worden. Dieses hat aber grundsätzlich keinen Einfluss auf das Jahresergebnis, da sich dadurch das Anordnungssoll nicht ändert, lediglich der tatsächliche Zahlungseingang wird verschoben. Der hierdurch jedoch durch Stundungen entstehende Liquiditätsverlust durch Einsparungen bei geplanten Maßnahmen kompensiert werden.

 

Bei den Gewerbesteuern bestünde zwar theoretisch auch die Möglichkeit, durch Erhöhung des Hebesatzes, im Einzelfall höhere Erträge zu generieren, jedoch scheint dieses in der jetzigen Situation eher kontraproduktiv und würde die Schwierigkeiten einiger Betriebe noch weiter erhöhen. Zudem würde dies die Ansiedlung neuer Betriebe erschweren.

 

Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, Familienleistungsausgleich:

Einkommensteuer: Auswirkungen können letztlich noch nicht beziffert werden, da derzeit keine verlässlichen Prognosen zu möglichen Auswirkungen (auf einzelne Gemeinden) bekannt sind. Eine deutliche Verringerung aufgrund von zeitweisem Kurzarbeitergeld und Arbeitslosigkeit ist jedoch auch hier anzunehmen.

 

Eine erste Abrechnung des I. Quartals der Umsatzsteuer (ca. 36.200,00 €) (siehe oben) hat einen Rückgang um ca. 25.400,00 €, welches einen Rückgang auf ca. 60% des Vorjahresniveaus (I. Quartal 2019: 61.600,00 €) ergeben. Dieses lässt skeptisch auf die folgenden Quartale blicken. Das geplante Jahressoll liegt bei 215.000,00 €.

 

Vergnügungssteuer:

Die Vergnügungssteuer wird aller Voraussicht nach durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung deutlich sinken. Wie hoch der Rückgang sein wird, lässt sich jedoch nicht schätzen. Dieses hängt mit der Schließung der Spielhallen und langfristig vermutlich auch mit geringerem zur Verfügung stehenden Einkünften bei den Nutzern zusammen.

 

Hier bestünde theoretisch, über eine Erhöhung des Steuersatzes, auch die Möglichkeit höhere Erträge zu generieren. Dieses wäre zu prüfen.

 

Hundesteuer:

s. Grundsteuer

 

Auch hier bestünde die Möglichkeit, wenn auch nur im geringen Umfang, durch eine Erhöhung des Steuersatzes, höhere Erträge zu generieren.

 

Schlüsselzuweisungen:

Ob und ggf. welche Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen entstehen, ist nicht bekannt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Schlüsselzuweisungen für das lfd. Jahr ohnehin noch nicht endgültig festgesetzt und werden daher vorläufig wie in der Ursprungsplanung weiter gezahlt.

 

Benutzungsgebühren:

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Negative Auswirkungen auf diese werden nicht erwartet. Durch die höhere Anwesenheit in der eigenen Wohnung (z. B. Kurzarbeit, Homeoffice), dürften im kommenden Jahr bei der Abrechnung eher Nachzahlungen entstehen. Inwieweit dieser durch Mindermengen bei den Betrieben ausgeglichen wird, ist nicht abzuschätzen.

 

Aber auch eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Nutzung sonstiger gemeindlicher Einrichtungen (z.B. Bürgerhaus, Bücherei, Waldbühne, Sporthalle u.ä.) könnte, vor allem für die Folgejahre, zu einer Steigerung der Erträge führen.

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten:

Diese werden durch Investitionen (Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge) beeinflusst und der weitaus überwiegende Betrag ist durch Maßnahmen in der Vergangenheit bereits festgelegt.

 

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen:

Nach Mitteilung des SHGT (aktualisiert SHGT Nr. 141/20) wird der Ertragsausfall durch die Freistellung von Elternbeiträgen (weitgehend) durch das Land aufgefangen. Derzeit fängt das Land den Ausfall für wahrscheinlich drei Monate auf. Ein deutlich höherer Defizitausgleich wird derzeit somit nicht erwartet. Dieses ist für die Gemeinde jedoch auch nur zweitrangig von Bedeutung, da es keine gemeindlichen Einrichtungen im Kitabereich gibt.  

 

Mögliche Entscheidungen:

 

Abgesehen von vielen gesetzlichen Aufträgen hat die Gemeinde in vielen Einzelpositionen des Haushalts (freiwillige Leistungen) die Möglichkeit zu Einsparungen durch (notwendigen) Verzicht (z.B. Jahrmarkt/Straßenfest), oder vor allem auch durch die Verschiebung von nicht notwendigen Unterhaltungs-/Baumaßnahmen, Beschaffungen von Geräten, Betriebsaufwendungen usw.

 

Auch sind bei der Auszahlung der im laufenden Haushalt eingeplanten, vor allem aber auch bei zukünftigen Anträgen auf Zuweisungen/Zuschüssen, entsprechende Abwägungen zu treffen.

 

Dieses bleibt letztlich im Einzelfall aber in der Entscheidung des Bürgermeisters bzw. der Ausschüsse und Gemeindevertretung. Dieser Kreis wäre auch dafür verantwortlich etwaige richtungsweisenden Hinweise für die handelnden Personen hinsichtlich der Durchführung von Beschaffungen, Durchführung von Maßnahmen, Auszahlung von Zuweisungen u.ä. zu geben.

 

Zwar ist es auch möglich gewisse Kurzzeitverträge (z.B. Honorarkräfte u.ä.) zu kündigen, ob dieses mittel-/langfristig jedoch politisch und gesellschaftlich gewünscht ist, liegt einzig und allein in der Entscheidung des Bürgermeisters und der Gremien. Auch weitere langfristige Verträge (zum Beispiel Mietverträge) sollten überprüft werden.

 

Zwar sind auch in gewissen Bereichen Einsparungen (Lehr-/Lernmittel, Kopien, Betriebsaufwendungen, Bewirtschaftungskosten u.ä.) zum Beispiel bei Schulen, Kindergärten und Bücherei zu erwarten. Aufgrund der planmäßigen Ferien zur Osterzeit ist aber letztlich fraglich wie hoch dieser Effekt tatsächlich sein wird. Auch sind im Gegenzug höhere Aufwendungen durch Hygienemaßnahmen entstanden.

 

Eine verwaltungsseitig beispielhaft und nicht abschließend erarbeitete Übersicht möglicher Einzelauswirkungen und Einsparpotenziale ist der Anlage zu entnehmen. Diese beinhaltet jedoch lediglich höhere Einsparpotenziale ab ca. 1.000,00 € pro Sachkonto und berücksichtigt nicht jede etwaige kleinere Einsparmöglichkeit. Auch hier könnten zusätzlich in Summe weitere Aufwendungen erspart werden.

 

Etwaige Kompensierungen durch das Land bzw. den Kreis sind derzeit noch in Erarbeitung. Sobald hierzu verlässliche Informationen vorliegen, werden dieses unaufgefordert weitergeleitet.

 

Die zukünftigen Beschaffungen und Maßnahmen, vor allem auch im Baubereich, sind daher im Einzelfall von den Verantwortlichen genau zu hinterfragen. Es ist zu entscheiden, ob diese tatsächlich (zum derzeitigen Zeitpunkt) notwendig sind oder darauf verzichtet bzw. diese zeitlich, vor allem auch auf Folgejahre, geschoben werden können. Dieses ist seitens des Unterzeichners so in den Einzelfällen nicht möglich und konnte daher bei der angefügten Aufstellung nicht mit einfließen.

 

Sollten sich weitere negative Auswirkungen in der Haushaltsausführung ergeben, würde im spätestens im Zuge der Erstellung der Quartalsberichte berichtet und wäre im Laufe des Jahres über einen möglichen Nachtragshaushalt nachzudenken. Zur Sicherung der Liquidität könnte auch eine Kreditaufnahme, zur Finanzierung von Investitionen, notwendig werden.

 Aufgrund des aktuellen Liquiditätsstandes und aufgrund des aktuellen Steuertermins (15.05.) ist dieses jedoch vorerst noch nicht notwendig. Die Entwicklung bleibt auch hier jedoch abzuwarten.

 

Diese allgemeine Vorlage dient verwaltungsseitig vorerst nur als Information und beinhaltet daher auch keine konkreten Maßnahmen, da diese durch die einzelnen Gremien beraten und beschlossen werden müssten. Die angefügte nicht abschließende Übersicht dient, aus neutraler verwaltungsseitiger Sicht, grundsätzlich nur als auszugsweise Übersicht und Hinweis in welchen (freiwilligen) Bereichen gespart werden könnte. Inwieweit dieses letztlich in diesen und ggf. in anderen Bereichen umgesetzt wird, obliegt allein der Gemeinde Trappenkamp mit seinen Entscheidungsträgern.

 
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis