Auszug - Antrag auf Abschaffung der Straßenbaubeiträge
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Wortprotokoll |
Bezugnehmend auf den Tagesordnungspunkt 7, erläutert auch hierzu der Leitende Verwaltungsbeamte, Jörg Tietgen, die rechtliche Wirkung des Einwohnerantrages.
Auch hierzu liegt den Anwesenden eine Beschlussvorlage vor.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung, lag die vom Gesetzgeber in § 16f der Gemeindeordnung geforderte Hürde, dass der Antrag von mindestens 5% der Einwohner/innen der Gemeinde Bornhöved unterzeichnet sein muss, noch nicht vor.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Listen, teilweise mit Unterschriften, teilweise nur mit Namen, an den Bürgermeister übergeben.
Er teilt mit, dass die Listen der Verwaltung übergeben wurden und derzeit verwaltungsseitig auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Diese Prüfung wird voraussichtlich zur nächsten Gemeindevertretersitzung, am 02.07.2020, abgeschlossen sein, sodass sich die Gemeindevertreter in der folgenden Sitzung mit dem Antrag zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befassen müssen.
Rechtlich ist bei einem formellen Einwohnerantrag die erneute inhaltliche Beratung durch die Gemeindevertretung zwingend vorgeschrieben.
Nach erfolgtem Beschluss, sind den im Einwohnerantrag genannten Vertretern die Entscheidungsgründe schriftlich mitzuteilen.
In dieser Sitzung wird zum „Antrag auf Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ folglich kein Beschluss gefasst.